Simson Papiere noch zulässig?
Moin, ich habe eine s 51 N die früher mit einem 3 Gang Schaltgetriebe verbaut wurde und so auch ausgeliefert wurde.
Meine s51 N hat aber kein 3 Gang, sondern ein 4 Gang Getriebe. Sind meine Originalen ddr Papiere jetzt ungültig, oder kann ich bedenkenlos fahren ?
Meine Zulassungsstelle sagt ich müsse zum tüv und den Motor in die DDR Papiere eintragen lassen ?
wie sieht es mit KBA Papieren aus ? Lohnt es sich neue zu beantragen wenn die s51 N eigentlich ein 3 Gang Motor hat und meine jetzt ein 4 Gang, oder wird der Antrag abgelegt ?
Wohne in Hessen
Liebe Grüße
3 Antworten
Fahre weiter. Die Leistung und Endgeschwindigkeit hat sich nicht verändert.
Aaah! Du hast einen Ersatzmotor aufgetrieben! Glückwunsch!
Also, in solchen Fällen fahre ich beim nächsten TÜV vorbei und frage den leitenden Ingenieur. Die sind alle sehr nett und geben gern (und kostenlos) Auskunft.
Ich hatte sogar mal ein ähnliches Problem (Eine Honda CB450 K0 hat nur ein 4-Gang Getriebe im Gegensatz zu allen anderen CB450). Der Prüfer meinte, solange die Leistung und Endgeschwindigkeit gleich ist, ist nur das Getriebe anders abgestuft und somit völlig in Ordnung.
Viel Erfolg!
Ich denke, Du musst das nicht eintragen lassen. Aber eine Frage kostet nix und Du bis auf der sicheren Seite!
Du müsstest nur umtraten, wenn du den Motortyp änderst.
also zum Beispiel von 3 Gang m53 zu 4 Gang m541.
Da du aber scheinbar von m531 zu m541 wechselst, braucht das nicht eingetragen zu werden.
wenn du Kba Papiere beantragen möchtest, musst du dennoch 3 Gang angeben, da die die Originalzustands Werte brauchen
Ja dann wird das nichts, habe 4 Gang angegeben, deshalb denke ich wird das mit den KBA Papieren nix…..
Ja dann anrufen, sagen du hast Mist gebaut, dann ist das kein Problem
Ist alles wie mit dem 3 Gang Motor. Die Geschwindigkeit bleibt gleich die Leistung aus usw.
also muss ich es nicht eintragen, oder doch lieber mal fragen ?