simson gekauft und falsche angaben?
hallo,
vor ca einem halben jahr habe ich eine simson s51 enduro 12 volt gekauft. ein kollege hat eine probefahrt gemacht und alles war gut. ich habe dann letzten freitag meinen führerschein gemacht und wollte üben auf der simson zu fahren. sie hatte sehr viele fehlzündungen und die kette war locker. wir haben den motor auf gemacht und sowohl der motor als auch die zündung waren nicht neu obwohl es so in der anzeige stand. es stellte sich auch raus dass es keine 12 volt sondern 6 volt batterie ist obwohl er sogar einen 12 volt aufkleber drauf gemacht hatte. außerdem ist der kondensator kaputt und er hat sogar die stoßdämpfer hinten falsch rum eingebaut. ich habe noch screenshots von der anzeige also könnte ich nachweisen dass er gelogen hat und fehler verschwiegen hat. meine frage ist jetzt was ich machen soll ? soll ich nochmal zu ihm fahren und ihm das alles sagen und wenn er nichts sagt vielleicht die polizei einschalten ? ich bin wirklich planlos und brauche hilfe...
2 Antworten
Kommt drauf an wo Du wohnst, ich kann Dir die Lage aus schweizerischem Recht erklären (sollte ähnlich wie deutsches Recht sein):
Du solltest dem Verkäufer anschreiben und deine Beweislage zeigen (mit Begründung, dass es schon so war).
Du hast dann Anspruch auf:
- Minderung: Recht auf eine Ablassung des Preises (sowie auch Reparatur).
- Wandlung: Rückgang vom Vertrag - er muss Dir das Geld zurückerstatten und Du ihm die Simson.
Wichtig: Gem. Deinen Aussagen kann er nicht sagen "keine Garantie" oder "kein Rückgang", denn er hat Dich fahrlässig oder vorsätzlich getäuscht (= er weiss es oder wusste es nicht).
vielen dank für die rückmeldung. wir werden ihm auf jeden fall nochmal kontaktieren. wirklich vielen dank
Solange sie gültige Papiere hat, also entweder gestempelte 60kmh, Kba oder originale, die sicher keine Fälschung sind wäre es mir erstmal Wurscht.
kannst alles selber machen, neu ist eh nicht immer besser. Beim Motor ist die Frage neu, oder neu gemacht? Letzteres siehst den Mozor ja nicht direkt an, da er nicht bis nach Meppen glänzt wie die Nachbaumotoren
Kleine Korrektur:
Wandlung bedeutet, daß er zb ein anderes Moped bekommt, was den Verkaufsangaben entspricht. Rückgabe ist im deutschen Recht die 3. Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung. Ich denke, das dürfte in CH auch so geregelt sein.