Sich als 13 ausgeben um Pädophile zu entlarven strafbar?

8 Antworten

§ 263 StGB dürfte da zum Tragen kommen.

Dann kann sich der Überführte ja auch immer damit rausreden, dass es dich schon vorher entlarvt hat und wusste, dass du älter bist.

Gerichtswirksam dürfte das alles nicht sein. Wobei ja auch nichts mit Kindern passiert ist.


geheim007b  21.05.2025, 07:23

§ 263 StGB? In wie fern hat man dadurch einen vermögensvorteil?

Der Rest ist korrekt, es taugt nicht als Beweis. Wenn man es richtig machen würde, dann würde man Strafverfolgungsbehörden aber im bereich der schweren Kriminalität die rechtliche Grundlage geben Honeypots zu legen und die Täter entsprechend zu bestrafen.

  1. es rechtlich schwierig und ethisch abzulehnen, wenn du dich absichtlich jünger gemacht hat (z. B. 13 statt wirklich 14 oder älter), um den 18-Jährigen in eine Falle zu locken. Das Alter ist hier entscheidend für die Strafbarkeit.
  2. Wenn das Treffen gar nicht stattgefunden hat und nur Chatverläufe vorliegen, kann der 18-Jährige argumentieren, er habe einen Ausweis verlangen wollen oder die Altersangaben nicht geglaubt. Das kann ein wichtiger Entlastungsfaktor sein.
  3. Wenn du absichtlich dein Alter falsch angibt, um den 18-Jährigen bei der Polizei anzuzeigen, kann das problematisch werden. Nach deutschem Strafrecht können folgende Straftatbestände relevant sein:
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB):
  • Wer absichtlich eine Straftat vorgibt, die nicht begangen wurde, um dadurch Ermittlungen zu veranlassen, macht sich strafbar.
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB):
  • Wer einen anderen wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat beschuldigt, kann ebenfalls bestraft werden

geheim007b  21.05.2025, 07:27

er täusch damit keine Straftat vor, nur dass er 13 wäre. Es wäre egal wie einfach sinnlos, es gäbe keine Straftat (von keiner Seite). Strafbar würde der Fragesteller sich machen wenn er die person doxt (einem größeren Publikum die Daten durchgibt - grüße an Böhmermann), oder Chatverläufe veröffentlicht. Selbstjustiz ist in Deutschland nicht erlaubt.

Redditboy303 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:32

Vielen Dank für die Antwort

In dem Szenario macht sich niemand strafbar, so meine Einschätzung.

lg up


wiki01  21.05.2025, 08:51

Und so ist es auch.

Das Lügen an sich ist nicht strafbar.

Solange die Idee auch vom 18-jährigen kam, dürfte die Sache sauber sein. Was nicht gehen würde ist, dass die vermeintlich 13-jährige das ganze erst initiiert. Das würde in Richtung Anstiftung zu einer Straftat gehen.


Redditboy303 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:31

Vielen Dank

Nein das ist nicht strafbar.
Es fällt nicht unter Urkundenfälschung (StGB 267), wenn keine falschen Beweise über dein Alter an ihn gegeben wurden. Und Lügen an sich ist ebenfalls nicht strafbar.
Aldo hast du keine Straftat begangen.