Seit wann dürfen Frauen ohne Erlaubnis des Ehemanns in Deutschland den Führerschein machen?
2 Antworten
Für ganz Deutschland wurden reguläre Fahrprüfungen ab Mai 1909 abgenommen. Gleichzeitig wurden mit der Einführung des Reichsgesetzes über den Verkehr von Kraftwagen auch Verkehrsregeln eingeführt – und mit ihnen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Der Erwerb des Führerscheins war zwar an kein Geschlecht gekoppelt – trotzdem waren Frauen, die vor 1958 einen Führerschein machen wollten, darauf angewiesen, dass Ehemann oder Vater dies gestattete. So waren Frauen am Steuer eine absolute Ausnahme. Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts konnten Frauen selbst darüber entscheiden, ob sie Fahrerin oder Beifahrerin sein wollten.
Rechtlich seit 1958. Realistisch betrachtet dürfen sehr viele das praktisch heute noch nicht.
Nein. Ich kenne eine Frau persönlich, die aus dem Grund keinen Führerschein hat. Und mindestens einen Fall, bei dem sie von ihm dermassen finanziell und psychisch abhängig ist, dass er sagt wo es lang geht.
Ach nein?