Sehr geehrter Damen und Herren,...?
Ich würde Sie gerne um Ihren Rat bitten. In dem Führerscheinprüfungsbogen kommt folgende Frage vor:
Was müssen Sie tun, um eine Gefährdung anderer durch von Ihrem Fahrzeug gefallene Ausrüstungs- oder Ladungsteile zu verhindern?
Je nach Situation...
1.weiterfahren und das nächste Ordnungsamt informieren
2.die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen
3.die Teile selbst beseitigen
Meiner Ansicht nach sind alle drei Antworten richtig. (Auch Antwort 1). Es handelt sich ja hierbei um eine beliebige Situation. Stelle man sich vor, dass man auf der Autobahn fährt und ein Teil verliert und dieses Teil z.B in/an der mittleren Leitplanke liegen bleibt. Sollte man dann über die Autobahn rennen und „die Teile selbst beseitigen“ oder gar die „Gefahrstelle absichern“ ? Wäre es dann nicht richtig bis zur nächsten Ausfahrt weiter zu fahren und dort Polizei oder Ordnungsamt zu informieren?
Telefonisch habe ich beim Ordnungsamt angefragt und Sie meinten das ich mit meiner Antwort Recht habe und auch Antwort 1 richtig sei.
Nun bitte ich Sie um Ihre Meinung.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Seppel
4 Antworten
Antwort 1 kann kaum richtig sein. Einfach erst mal weiterfahren und die Gefahrensituation so belassen? Hört sich irgendwie nicht so übertrieben richtig an.
PS: Die Fragen in den Prüfungen sind mitunter einfach dumm ohne Ende. Manches ist klar, aber so einige andere "Fragen"...
Meiner Ansicht nach sind alle drei Antworten richtig.
Die erste Möglichkeit kann nicht richtig sein.
Beispiel: du verlierst Holzbalken. Du fährst weiter und informierst ein Ordnungsamt. In der Zwischenzeit fährt ein Motorradfahrer in die Holzbalken, kommt zum Sturz und verstirbt.
Wäre vermeidbar gewesen.
Also kennt das ordnungsamt auch ihre eigenen Gesetze nicht? Wer arbeitet da eigentlich beim ordnungsamt?
Meiner Ansicht nach sind alle drei Antworten richtig. (Auch Antwort 1).
Meiner Ansicht nach nicht.
Es handelt sich ja hierbei um eine beliebige Situation. Stelle man sich vor, dass man auf der Autobahn fährt und ein Teil verliert und dieses Teil z.B in/an der mittleren Leitplanke liegen bleibt.
Dann hat man trotzdem rechts ranzufahren, Warnblinklicht einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Das ist zumutbar, zumal du eine Gefahrenstelle geschaffen hast. Die Teile beseitigen musst du nicht, weil dir das nicht möglich ist, ohne dich selbst zu gefährden. Und natürlich Autobahnmeisterei oder Polizei informieren.
Telefonisch habe ich beim Ordnungsamt angefragt und Sie meinten das ich mit meiner Antwort Recht habe und auch Antwort 1 richtig sei.
Kann das Ordnungsamt behaupten, denn die sind für die Autobahn sowieso nicht zuständig.
Ich vermute, dass Antwort 2 gefragt ist, sehe es aber genauso wie Du: Es gibt Situationen in denen das Anhalten sehr gefährlich ist. Z.B. auf einer Autobahn ohne Standstreifen. Und Spuren überqueren würde ich auch nicht. Dafür sollte schon die Polizei anwesend sein, die den Verkehr verlangsamt. Daher würde ich auch Antwort 1 eigentlich bevorzugen.