Schwarzfahren Bahn?

7 Antworten

Grundsätzlich beträgt die Strafe beim Fahren ohne gültige Fahrkarte das doppelte des Fahrpreises, mindestens jedoch 60€. Aufgrund der oft kaum nachweisbaren Distanzen greift meistens Regelung Nummer 2 und es wird somit paischal ein Betrag angesetzt, im Zweifel kann dieser aber auch höher ausfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt

Das zu zahlende, erhöhte Beförderungsentgelt beträgt mind. 60 € wenn nicht den doppelten Fahrpreis. Dabei wird vermutet, ab welchem Tarifpunkt Du gefahren bist (meist aufgrund eigener Aussagen oder Hinweisen umstehender) und es wird der nächste Tarifpunkt zugrunde gelegt, dort müsstest Du aussteigen, wenn, ja wenn Du von dort bis zum Ziel nicht noch eine Fahrkarte löst.

Einfach bis Paris weiterfahren geht also nicht und bei der nächsten Kontrolle würde Dir Vorsatz und Erschleichen von Leistungen unterstellt werden sowie Du in blaue gekleideter Begleitung aus dem Zug gebeten werden.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Das ist ein Irrtum.

Das "erhöhte Beförderungsentgelt" das (lt. § 5 EVO) von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis erhoben wird, beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises.

Die bekannten 60 Euro sind lediglich ein Mindestbetrag, um bei kurzen Strecken eine ausreichende Abschreckungswirkung zu erzielen.

(Und das gilt nur für Fahrten innerhalb Deutschlands. Wie es im Ausland bzw. im internationalen Verkehr geregelt ist, weiß ich nicht.)

würde ich jedoch schwarz fahren dürfte ich ja weiter fahren und müsste nur 60€ zahlen?

Falsch.

Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt immer den doppelten Preis der einfachen Fahrt also 180 bis 240,- €.

Die 60,- € sind nur die Untergrenze.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die 60 Euro gelten in Deutschland, die französische SNCF hat andere Bestimmungen und Gebühren.