Schwanger welche Leistungen stehen dem mutter zu?
Mutter bekommt das 3 Kind der Ehemann arbeitet
Welche staatlichen Leistungen stehen der Mutter zu Verfügung ?
3 Antworten
Wenn sie vor der Schwangerschaft nicht erwerbstätig war, wird sie nach der Geburt nur Anspruch auf das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 Euro haben, wenn sie es für 1 Jahr in Anspruch nehmen würde.
Bei Teilung dann nur 150 Euro, dafür für die doppelte Zeit.
Kindergeld von derzeit 250 Euro kommt nach der Geburt auf Antrag auch noch dazu.
Dann wäre erst einmal der Ehemann zum Unterhalt verpflichtet, soweit er entsprechendes Einkommen hat.
Kann der Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht gedeckt werden, kann man zusätzlich einen möglichen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit überprüfen.
Sonst käme unter Umständen nur noch Bürgergeld als Aufstockung vom Jobcenter in Betracht.
Erst einmal ist der Ehemann in der Pflicht. Und dann später Elterngeld, welches man auch als Hausfrau beantragen kann.
In der Schwangerschaft Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung.
Danach dann Elterngeld.
Beides ist abhängig davon wie viel sie vor / während der Schwangerschaft verdient hat.