Muss die Mutter weiter UVK bezahlen, wenn sie schwanger ist?
Moin liebe Gemeinde,
Das Kind lebt beim Vater, der UVK (unterhalsvorschuss Kasse) bekommt.
Sie zahlt jeden Monat an die UVK. Nun ist die Mutter schwanger. Muss sie trotzdem noch an die UVK bezahlen? Die Mutter ist im sofortigen Beschäftigungsverbot.(wechselschichtdienst, Zulagen fallen alle weg nur grundgehalt wird bezahlt)
Bleibt lieb und keine Vorurteile.
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
warum setzt man kinder in die welt wenn man das erste schon nicht finanzieren will und kann. der unterhalt muss natürlich weiter gezahlt werden. dann musst du dich halt einschränken. auch wenn das zweite kind geboren wurde, muss der unterhalt weiter gezahlt werden. anderen job suchen oder zusätzlich. der vater des zweiten kindes geht dann eben in elternzeit
So einfach ist das nicht sie muss nichts bezahlen wenn sie es nicht kann das kann man einfach beim Jugendamt nachweisen dann müssen die Zahlen😏
Im Beschäftigungsverbot bekommt sie ihr Netto weiter, als ob sie weiter gearbeitet hätte.
Unterhalt für das Kind hat immer Vorrang, ggf. muss sie einen Nebenjob annehmen, um den Unterhalt zu zahlen.
Nach der Geburt bekommt sie Elterngeld und auch davon kann sie ggf. Unterhalt zahlen. Das hängt von der Höhe ab und ob sie einen Partner hat, dann ist der Freibetrag auch ein anderer, zudem hat sie gegen den Kindsvater Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
All das wird berücksichtigt.
das ist dein problem, nicht das des unterhaltsempfängers. mutti geht nach der geburt arbeiten, wenn nötig in 2 oder 3 jobs um unterhalt leisten zu können. papi geht in elternzeit
Ja natürlich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ist sie nicht Zahlungsfähigkeit streckt das Amt den Unterhalt vor und holt sich das Geld zurück sobald es geht.
Mutter kann ja nicht mehr arbeiten gehen. Dann muss sie auch nicht zurückzahlen, weil sie nicht genug Einkommen hat. Gehen eigene Kinder nicht vor?
Ist ja trotzdem ihr Kind und das hat Anspruch auf den Unterhalt.
Wie gesagt so lange sie nicht zahlen kann streckt das Amt vor. Die holen es sich dann aber zurück.
Natürlich, schließlich muss auch das bereits vorhandene Kind versorgt werden.
Nö. JEDES Kind muss bis 25/zum Ende der ersten Ausbildung versorgt werden.
nein natürlich gehen neue kinder nicht vor. in was für einer welt lebst du eigentlich
bis ende der ersten ausbildung, nicht 25 und nur wenn kind ab 18 in schule oder ausbildung ist.
Das stimmt nicht ganz. Sie bekommt nicht das normale Gehalt, da alle zu lange ausfallen und nur das Grundeinkommen bleibt. Außerdem ist das Elterngeld deutlich weniger als das normale Gehalt.