Schwanger, nach Arzttermin Stunden nacharbeiten?

8 Antworten

Generell brauchst du die Zeit nicht nacharbeiten.

Entgeltfortzahlung während der Freistellung bei Arztbesuchen

Während der Freistellung für erforderliche Untersuchungen ist das Entgelt so zu zahlen, als wenn die Arbeitnehmerin gearbeitet hätte (Lohnausfallprinzip). Der Lohn darf also nicht gekürzt werden. Auch wenn die Freistellung nicht nur für die Dauer der Untersuchung gilt, sondern auch die An- und Abfahrt mit einschließt, muss der Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung hinausgehende Leistungen wie beispielsweise eine Erstattung der Fahrkosten nicht erbringen. Stillzeiten müssen nicht nachgearbeitet werden und werden nicht auf die Ruhepausen angerechnet.

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https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwangere-muessen-fuer-untersuchungen-freigestellt-werden_76_141376.html

Normalerweise sind Arzttermine deine Privatsache .
Im Einzelfall, wenn kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich ist muss er dich frei stellen, Bezahlung ist aber kein muss

Hätte der Arbeitgeber mich für den Tag freistellen müssen?

Deine Arzttermine sind Deine Privatangelegenheit.

Arztbesuche während der Arbeitszeit ohne akute Erkrankung

Wenn der Arbeitnehmende nicht akut erkrankt ist, sind Arztbesuche grundsätzlich private Angelegenheiten. Daher sind Arzttermine zur Gesundheitsvorsorge, die keine sofortige Behandlung erfordern, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dazu gehören Routine-Checks, Vorsorgetermine oder Nachbehandlungen. In solchen Fällen sind Arbeitnehmende grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitsausfall für den Arbeitgeber möglichst gering zu halten. Zumutbar ist daher, dass sie bei medizinisch nicht notwendigen Terminen notfalls auch länger auf einen freien Termin warten, Urlaub nehmen oder die Möglichkeiten flexibler Zeiteinteilung wahrnehmen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arztbesuch-oder-impfung-waehrend-der-arbeitszeit_76_538258.html

Freistellung für Arztbesuch ohne Terminfreiheit

Wenn es dem Arbeitnehmenden tatsächlich nicht möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen, kann er gemäß § 616 BGB einen Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihn freistellt. Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Arbeitszeit dann vergüten. Wenn es zum Streit über die Lohnfortzahlung oder das Arbeitszeitkonto kommt, müssen Gerichte im Einzelfall klären, ob der Arbeitnehmende die Arbeitszeit unverschuldet versäumt hat. Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn der Arzt auf terminliche Wünsche keine Rücksicht nehmen will oder kann, beispielsweise bei Arztterminen, die zwingende Zeiten erfordern wie eine Blutabnahme in nüchternem Zustand.

Du hast da einfach frei weil Arzttermin.