Schulpflicht Niedersachsen?

1 Antwort

Ich würde als zweite Frage klären, ob die 7 Jahre in Russland als Erfüllung der Schulpflicht im Sinne des niedersächsischen Schulgesetzes angesehen werden können.

Ob die Sprachlernklasse als Schuljahr gilt, kann Dir nur die Schulbehörde, oder vielleicht ein Rechtsbeistand sagen. Ein Argument dafür wäre, dass auch wiederholte Klasse wegen Sitzenbleibens als Erfüllung der Schulpflicht angesehen werden. Hier kommt es ja auch nicht darauf an, WAS gelernt wird, sondern dass man in der Schule anwesend ist.

War die Sprachlernklasse durch eine öffentlichen oder anerkannten und zugelassenen privaten Schule organisiert? Wenn ja, wäre auch das ein Argument, dass es sich dabei um die Erfüllung der Schulpflicht handelt.

Gruß Matti

Alekseybs 
Fragesteller
 06.12.2022, 16:15

habe mich eben beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldet, die meinten, dass 7 verbrachte Jahre in Russland und ein Jahr, das dem Erlernen der Sprache diente, keine Rolle spielen und es vom Geburtstag abhängig ist. Also seitdem ich schulpflichtig gemeldet wurde, seit diesem Moment zählt es auch - in meinem Fall August 2010. Bin zum Glück nicht mehr schulpflichtig

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Kuhlmann26  06.12.2022, 16:25
@Alekseybs

So kenne ich das eigentlich auch und hatte meine Antwort an Dich auch so begonnen. Dann habe ich mir aber das Niedersächsische Schulgesetz hinsichtlich der Schulpflicht angeschaut und da war vor allem von Schuljahren die Rede. So habe ich meinen Anfangssatz wieder gelöscht.

https://amtsgericht-wildeshausen.niedersachsen.de/startseite/service/schulabsentismus_schulverweigerung/niedersaechsisches_schulgesetz_schulpflicht/niedersaechsisches-schulgesetzschulpflicht-162823.html

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