Schule, Schulpflicht, Schulanmeldung?
In Deutschland ist ja Schulpflicht. Wenn das schulpflichtige Kind jetzt in die Sprengelschule (also die näheste Schule zum Wohnort) geht, ist die Sache ja erledigt. Geht ein Kind nicht in die Sprenglschule, weil die Eltern das Kind zum Beispiel gerne auf einer Montessori-, Maria-Ward-, Rudolf-Steiner-, Waldorf- oder eine andere Schule anmelden wollen, ist das dem Staat ja relativ egal, solange die Schule eine staatliche oder staatliche anerkannte Schule ist. Und mit der Anmeldung in der Schule hat sich das ja erledigt.
Aber wie läuft das ab, wenn man sein Kind im Ausland in der Schule anmeldet? Wenn welche an der Grenze zur Schweiz, Dänemark oder Niederlande lebt, gibt es ja das ein oder andere Grenzgänger-Schulkind . Andere Kinder gehen im Ausland auf‘s Internat. Wie läuft das dann ab? Reicht dann eine Bestätigung über die Anmeldung bei der Schule?
1 Antwort
I.d.R. muss das Kind von der Schulpflicht in seinem Heimat-Bundesland befreit werden. Ist übrigens meist auch so, wenn das Kind in ein anderes Bundesland soll.
Rede mit dem zuständigen Schulamt.
notting
Betrifft mich ja nicht, ich werde meine Kinder nie zur Schule schicken müssen. Habe ja keine und werde auch keine Kinder bekommen. Hat mich nur interessiert