Schulden 5 Stelliger Höhe beim Finanzamt durch Schätzungen
Hallo,bitte jetzt keine Komentare wie (wie dumm muss man sein etc"
Meine Freundin hat ca 50.000 euro schulden beim Finanzamt,Grund,sie hat seit ca 12 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht,.Sie hatte eine eigentumswohnung um die sie sich jedoch nie gekümmert hat.Sie hat Wohngeld bezahlt für die wohnung und sowas.Hat die Nebenkosten bezahlt etc.Die wohnung war aber ledeglich 5 monate bewohnt.Inzwischen wurde die wohnung von der Bank gepfändet und zwangsversteigert.Allerdings bleiben hiervon wohl kaum rest schulden übrig da sie regelmässig gezahlt hat.Nun geht das Amt davon aus das sie von der wohnung profitiert und mieten einnimmt etc.
Und das über die ganzen jahre..
sie hat mehr oder weniger kein Brief geöffnet.Nun kam die Kontopfändung.Ich habe inzwischen eine Vollmacht über alles und bin dabei alles zu klären.Hätte sie ihre erklärungen gemacht hätte sie wohl tausemnde von euro vom Amt bekommen,.Sie war nie arbeitslos,verient aber nur ca 1200 euro im Monat.
Was genau habt ihr für Tipps? Sie hat jetzt 4 erklärungen gemacht und wird diese nun einreichen.Meint ihr die rechnen das zurück sodass sie nur wenig oder gar nix bezahlen muss? Weil es sind ja nur schätzungen gewesen.in echt hat sie nur minus gemacht damit.Sie hat psychische Probleme.
bitte um Ratschläge
viele Grüße
4 Antworten
bei einer Schuldenlast von rd. 50.000€ und der Tatsache, dass die Bank bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren betreibt, solltes du nicht mehr allzu viel an Mühen und Zeiten investieren - schlicht Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und fertig.
Wenn das Finanzamt schon Kontenpfändungen veranlasst hat, müssen vorher Mahnungen ergangen sein. Die Mahnungen des Finanzamts kommen nie vor der Fälligkeit der Steuern. Das bedeutet, es muss Steuerbescheide geben, die schon lange rechtskräftig sind. Da werden Steuererklärungen für diese Jahre nicht mehr helfen.Und ja, ich muss einen "dummen Kommentar" abgeben: Wer jahrelang keine Post öffnet, auch wenn sie vom Umschlag her vom Finanzamt kommt, muss halt die Konsequenzen tragen. Hier kann wenn überhaupt nur noch ein Steuerberater weiterhelfen. Trag ihm die Angelegenheit vor, und zwar mit allen Briefen vom Finanzamt, und dann hat er möglicherweise einen kleinen Tip. Ist z, B. dieeinbehaltene Lohnsteuer auf die Steuerschuld angerechnet worden?
Natürlich wird das Finanzamt die alten Festsetzungen ändern, wenn das noch möglich ist. Eine Schätzung ergeht an für sich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, dass heißt die Sache ist noch änderbar, solange die Festsetzungen noch nicht verjährt sind.
Aus meiner Praxis im Finanzamt weiß ich, dass wir Schätzungen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemacht hatten. Wir wollten diese Fälle endgültig erledigen und haben deshalb nur auf Einsprüche innerhalb der Rechtsbhelfsfrist reagiert. Wenn aber wie hier über 12 Jahre eine Vogel- Strauß- Methode angewandt wurde, dann gehe ich davon aus, dass die Schätzungen jedes Jahr höher ausgefallen sind, weil das Finanzamt sich an die Schmerzgrenze der Steuerbürgerin herantasten wollte. Und ohne Reaktion haben sich die Schätzungen halt summiert...
Bei allen Schuldnern vorstellig werden und Gespräche suchen, vor Allem beim Finanzamt. Die lassen mit sich reden und ermöglichen eine Stundung, bei Härtefällen können Zinsen, Säumniszuschaläge und Steuerschulden erlassen werden.
Hier gilt es den Nachweis des Härtefalls zu erbringen, zuverläassig die Ratenzahlung zu bedienen und alle Steuererklärungen nachzureichen.
Ggf. würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen und die Privatinsolvenz eröffnen, dann ist es in 6 Jahren vorbei.