Schuhe verkaufen, Karton beschädigt?
Hey Leute,
Ich hoffe jemand der Ahnung von Verkaufsrecht oder wie man sowas nennt liest das.
Wenn man Schuhe auf zb Ebaykleinanzeigen oder Kleiderkreisel verkauft, die in neuem Zustand sind und auch so ankommen, aber der Schuhkarton zb etwas Kaputt ist (schon vor der Lieferung), kann der Käufer sein Geld zurückverlangen, wenn in der Anzeige der Schuhkarton nicht erwähnt wurde und "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt." drinne steht?
Ich vermute nicht, da man ja die Schuhe und nicht den Karton verkauft hat. Liege ich richtig mit der Vermutung? (Es gibt ja Leute die auch auch den Schuhkarton haben wollen)
Mit freundlichen Grüßen :)
3 Antworten
Schuhe kann man auch ohne Karton verkaufen.
Und bei einem Privatverkauf, sollte man nicht davon ausgehen, dass der Original-Schuhkarton dabei ist.
Liege ich richtig mit der Vermutung?
Ja.
uiiii, das ist wieder die doppelte Negierung in der Frage...., da bin ich glatt gestolpert drüber.....
du hast nämlich Recht.......
gebrauchte Schuhe werden IMMER ohne Schuhkarton verkauft, es sei denn EXPLIZIT steht drinnen: mit Originalkarton. Und dann sollte man erwähnen, dass der Originalkarton Gebrauchsspuren hat.
ich habe mal eine alte Butterdose auf diese Weise gut verkauft, und extra reingeschrieben: im originalkarton und noch geschlossen, aber der Originalkarton weisst alterbedingte Gebrauchsspuren auf.
So macht man das dann. Und das mit der Gewährleistungen muss man leider seit neuestem immer hinschreiben, egal, was man so gebraucht verkauft.
nein, es sei denn, in der Anzeige sind die Schuhe mit dem Karton abgebildet und wird auch explizit mit Originalkarton verkauft. Dann muss man reinschreiben, dass der Originalkarton Macken hat.