Schriftliche Hauptschulprüfungen (BaWü) - Schüler ist krank. Reicht ein normales Attest? Oder Amtsarzt? Oder ...?

3 Antworten

Krankschreibung vom Arzt reicht, aber eben kein Zettel von Mutti mit dem Inhalt „Kind kann wegen Grippe nicht in die Schule kommen“.

Es reicht ein normales Attest vom Hausarzt nachzuweisen.

Nur wenn der Prüfling zur Nachprüfung nicht erscheint kann es sein dass die Schule dann ein Attest vom Amtsarzt fordert.

Die Wahrscheinlichkeit das dies eintritt ist sehr gering.

Amtsärztliche Atteste werden oft dann gefordert wenn man wiederholt nicht zur Prüfung erscheint.

Gute Besserung


September24 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 01:13

Kinder- und Jugendarzt würde (16 Jahre) auch reichen? Da wird er nämlich betreut, klassischen Hausarzt hat er nicht.

ManuKekk  10.04.2025, 01:19
@September24

Richtig denn bei Kindern ist der Jugendarzt zuständig.

Bei volljährigen ab 18 Jahren der Hausarzt.

September24 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 03:10
@ManuKekk

Kenne es seit vielen Jahren genau so. Wobei ich selber ab ca. 12 bei der Hausärztin war und es war immer gut so.

Es reicht eine Krankschreibung von Arzt.