Schriftliche Hauptschulprüfungen (BaWü) - Schüler ist krank. Reicht ein normales Attest? Oder Amtsarzt? Oder ...?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule
Krankschreibung vom Arzt reicht, aber eben kein Zettel von Mutti mit dem Inhalt „Kind kann wegen Grippe nicht in die Schule kommen“.
Es reicht ein normales Attest vom Hausarzt nachzuweisen.
Nur wenn der Prüfling zur Nachprüfung nicht erscheint kann es sein dass die Schule dann ein Attest vom Amtsarzt fordert.
Die Wahrscheinlichkeit das dies eintritt ist sehr gering.
Amtsärztliche Atteste werden oft dann gefordert wenn man wiederholt nicht zur Prüfung erscheint.
Gute Besserung
ManuKekk
10.04.2025, 01:19
@September24
Richtig denn bei Kindern ist der Jugendarzt zuständig.
Bei volljährigen ab 18 Jahren der Hausarzt.
@ManuKekk
Kenne es seit vielen Jahren genau so. Wobei ich selber ab ca. 12 bei der Hausärztin war und es war immer gut so.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule
Es reicht eine Krankschreibung von Arzt.
Kinder- und Jugendarzt würde (16 Jahre) auch reichen? Da wird er nämlich betreut, klassischen Hausarzt hat er nicht.