Schrank war teilweise stark beschädigt, Abholung von Ersatz in Filiale - keine Lieferung?
Hallo,
habe beim Möbeldiscounter für meinen Zweitwohnsitz einen Schrank gekauft. Dieser war teilweise stark beschädigt so dass ich es reklamiert hatte.
Nun habe ich vom Discounter Post bekommen, dass ich die Teile ersetzt bekomme und in der Filiale abholen kann. Dies ist natürlich gut, aber die Teile sind derart groß dass ich die in meinen Kleinwagen nicht rein bekomme und auf einen Transporter angewiesen bin. Für den ursprünglichen Transport habe ich bei Sixt einen Transporter angemietet.
Ist dies legitim das ich bei verschulden des Verkäufers/Lieferanten die Kosten für einen Transporter und sogar noch meine Zeit opfern muss?
Bitte nur auf die Frage antworten, Danke
2 Antworten
Ja das ist legitim - du hast ja auch ursprünglich selbst abgeholt.
Wäre es dir ursprünglich geliefert worden, könntest du auch auf diese Weise Ersatz verlangen.
Ist dies legitim das ich bei verschulden des Verkäufers/Lieferanten die Kosten für einen Transporter und sogar noch meine Zeit opfern muss?
Nein:
§ 439 BGB Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Du musst das halt nur durchsetzen.