Schönheitsreperatur Mietwohnung neu Gipsen?
Hallo Zusammen,
wir ziehen zum 01.06 in eine größere Wohnung.
Da wir ein paar Löcher bohren mussten, um in der aktuellen Wohnung alles befestigen zu können, wollen wir diese natürlich zur Übergabe „ordentlich“ übergeben.
Unser Vermieter ist mit der Lösung die Löcher zuzumachen gar nicht begeistert, da die Struktur an den Stellen anders sei als am Rest der Wand und möchte daher, dass wir die Wohnung komplett neu Vergipsen lassen.
Darf er dies von uns verlangen?
Anbei ein Foto was im Mietvertrag zu Schönheitsreperaturen steht.
Danke im vorraus für eure Antworten!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gips ist strukturell um keinen Deut besser als Kombispachtel aus der Tube.
Wenn es dem Vermieter wirklich um die strukturelle Festigkeit der Wände ginge, würde er auf Injektionsmörtel bestehen und das würde acht Mal so teuer.
Mindestens.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Löcher müsst ihr beseitigen, aber definitiv nicht "die ganze Wand neu verputzen". Ich gehe dabei davon aus, dass ihr die Wände nicht gelöchert habt wie Schweizer Käse. Die Grenze ist nach Ansicht der Gerichte das verkehrsübliche Maß. Nur zur Veranschaulichung: Das Amtsgericht Kassel entschied, dass 14 Bohrlöcher durchaus noch im Rahmen liegen und noch keine Sachbeschädigung darstellen (Urteil v. 15.3.1996 451 C 7217/95, WM 1996, S. 757)
Normale Gebruachsspuren sind völlig i.O.. Solche Gebrauchsspuren sind z.B. Schatten von Bildern, sauber verschlossene Dübellöcher, oder "Trampelpfade" auf dem Bodenbelag.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wildpark7/1564600931742_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1564600932000)
Quatsch , Löcher zuschmieren und fertig..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das haben wir gemacht und heute meinte unser Vermieter wir müssen alles neu Vergipsen lassen auf unsere Kosten, da die Krönung nicht passt, ansonsten bekommen wir die Kaution nicht vollständig zurück..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann sagt ihm ganz freundlich, dass die Gerichte das anders sehen und er ggf gerne mit dem Gericht diskutieren darf...was ihn eine Menge Geld kosten dürfte. Denn als Beklagter in einem Zivilprozess zahlt keine Rechtsschutzversicherung. Die zahlt nur die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche...die Rückforderung eurer Kaution ist aber kein "ungerechtfertigter Anspruch".
14 Bohrlöcher pro Raum vermute ich mal oder? Weil für unsere Wohnwand haben wir leider ein paar benötigt.