Scheune ausbauen im Haus der Tochter?

4 Antworten

Fassen wir doch die möglichen Fallstricke zusammen-

Ihr bekommt Krach - dann steht auf dem Eigentum der Tochter ein von dir bezahltes Gebäude, welches du im Extremfall nicht mehr nutzen würdest.

Wenn du einen Bestandsbau verkaufst , wirst du dich für den Neubau kaum verschulden. Das Risiko der Verkehrssicherheit und der Verfall bei Leerstand - liegt beim Grundstückseigentümer. Bei Krach ziehst du aus.

Die Ehe der Tochter scheitert - dann steckt dein Geld im Grundstück der Eheleute und wird voraussichtlich mit dem Zugewinn verrechnet. Lässt sich aber vertraglich regeln und vermeiden. Vor allem wenn die Eheleute Gemeinschaftseigentümer sind - schenkst du hier Tochter und Schwiegersohn. Schenkungssteuer bedenken.

Das Eigentum der Eheleute fällt in die Zwangsversteigerung - dann ist alles weg.

In der Konstellation würde ich vermutlich zu Bildung von Wohnungseigentum tendieren: dann bleibt dein Haus, dein Haus und es ist verwertbares Vermögen da, wenn doch wegen Pflege oder anderem Sozialleistungen bezogen werden müssen. Du kannst es später nur der Tochter vererben. Der Tochter könnte man noch ein Vorkaufsrecht einräumen.


Donna100387 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:16

Ah, das mit der Zwangsversteigerung hatte ich noch nicht auf dem Schirm.
Super Antwort, vielen Dank!

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kabbes69  14.05.2024, 19:23
@Donna100387

Als Ergänzung - bei den möglichen Problemen gehe ich davon aus, dass deine Tochter ein Einzelkind ist und sie dich alleine beerben wird - irgendwann.

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Donna100387 
Fragesteller
 14.05.2024, 19:34
@kabbes69

Nein, so ist das nicht. Ich habe noch eine ältere Tochter, die das Haus aus meiner ersten Ehe übertragen bekam.

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kabbes69  15.05.2024, 20:58
@Donna100387

Dann würde ich noch bedenken, ob die Ältere damals die Jüngere ausbezahlt hat und den Plan auf jeden Fall mit beiden Kindern besprechen. Je nach Kontakt unter den Schwestern - sofern Frieden vorhanden, wäre gut, wenn dein Erbe dann nicht zum Streit führt.

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ja wieso hast du sie nicht direkt danach gefragt, was dann ist. Lass dir ein lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauchrecht eintragen, dann kannst du wenn es untragbar wird da zu wohnen, es wenigstens an Dritte vermieten. Falls da einer wohnen will, aber die Kohle ist natürlich dann da drin. Kommt auf das Verhältnis an, was ihr so habt.


Donna100387 
Fragesteller
 14.05.2024, 13:32

Unser Verhältnis ist sehr gut. (Noch😉).
Das mit der Weitervermietung an Dritte wäre auch eine Möglichkeit, falls es zum Bruch käme. Daran habe ich noch nicht gedacht. Dankeschön 🙏

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Mach doch mit deiner Tochter einen Vertrag das dir von ihr ein Wegerecht zu deinem Haus (Scheune) bis zu deinem Lebensende ohne Einschränkung gewährt wird.

Es wäre doch schade wenn eurer nahe beianderwohnen nur deshalb nicht zustande kommt, weil es dir peinlich ist solche Einzelheiten vertraglich zu lösen, auch wenn es deine Tochter ist. Sag ihr doch dass deine Anwältin dir davon abgeraten hat, wenn das nicht vorher klar geregelt ist.


Donna100387 
Fragesteller
 14.05.2024, 13:23

Danke, das mit dem Wegerecht hatte ich noch nicht gewusst.

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Ich würde erst mal das Bauamt fragen, ob ein solcher Umbau überhaupt zulässig wäre, weil eine solch massive Nutzungsänderung ist nicht selten gar nicht genehmigungsfähig. Das kann eine sehr böse und teure Überraschung geben, wenn man es einfach trotzdem macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige architektonische Fachplanerin

Donna100387 
Fragesteller
 14.05.2024, 13:25

Danke für Deine Antwort. Das hat mein Schwiegersohn schon gemacht.
Eine Baugenehmigung würden wir kriegen.

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