Welpen muss zurück an Züchter?
Hallo meine Tochter hat ein sehr teurer Welpen Pomsky 4800.00 Fr sie wollten diese Rasse) gekauft, dazu kommen noch andere kosten. Sie haben mehr Mals mit der Züchterin telefoniert und waren auch bei der Züchterin. Nun ist es so die kleine Maus Welpe, sehr viel zu schnappt und der Partner meiner Tochter hat Angst Riesen Stress, auch schnappt sie immer wieder nach meiner Enkelin 31/2 Jahre und die ganze Situation (Partner wurde als Kind von einem Hund gebissen, und er hat bis heute Angst) eskaliert. Da sie mehrmals über das mit Züchternin gesprochen haben, und die züchterin ihnen mitteilte das, das sicher nicht der Fall wäre da der Hund von klein an bei ihnen ist würde diese Angst weg gehen, fragten die Züchterin aber auch wenn sie sehen das es nicht geht ob sie den Welpen zurück geben können! Die Züchterin sagt ja, und sie dürfen denn Welpen nicht verkaufen, dieser müsse zurück zur Züchterin. Sie verblieben so, unterschrieben den Vertrag, aber übersahen die Klausel: bei Rücknahme wird nur noch die Hälfte rückerstattet also 2400.00 Fr! Bin ist das rechtlich? Dazu ist zu sagen, der Welpe wurde mit 8 Wochen abgeholt und Rückgabe ist mit 10 Wochen, der Welpe ist stubenrein seit ein paar Tage, am Anfang war es sehr schlimm weil sie hat non stop in der Wohnung seine gepinkelt wie auch kaka gemacht. Die kleine war sehr wild und auch das ist jetzt mit viel Arbeit besser, also hat die Züchterin ein plus für den weiteren Verkauf, und sie ist gesund. Es zerreisst uns alle das die kleine nicht bleiben kann, aber der Stress wo mein Schwiegersohn hat ist unmöglich, die kleine merkt dies und schnappt ihn jedes Mal und deshalb muss sie leider zurück. Kann sich die Züchterin weigern ihnen den ganzen Betrag zurückzuerstatten? Und nochmals der Welpe ist jetzt erst 101/2 Wochen also immer noch klein. 🥰ester
3 Antworten
Wenn es sogar im Kaufvertrag steht, dass euch nur die Hälfte des Kaufpreises erstattet wird dann verbucht das Ganze als Lebenserfahrung und ihr könnt froh sein, dass ein Vermehrer überhaupt einen Teil des Kaufpreises erstattet. Einen Vertrag liest man sich eigentlich vollständig durch bevor man ihn unterschreibt. Und wenn man ds nicht macht muss man mit den Folgen leben.
Mir fällt besonders hier bei GF auf, dass Leute Verträge unterschreiben, aber nicht im Geringsten darüber nachdenken, dass sie nicht einfach plötzlich anderes Recht in Anspruch nehmen können und dem Vertragspartner, selber verursachte Schäden, ausbaden lassen wollen.
JEDER Welpe schnappt am Anfang, da ist es eine Frechheit den einfach zurück zu geben. Wie wäre es mit einer hundeschule?
Tja die Züchterin hat den Hund geliefert, dass man Geld zurück bekommt, wenn ein Welpe ohne Verschulden des Züchters/ Vermehrers zurück gegeben wird, ist nicht die Schuld des Züchters/ Vermehrers. Auch wenn der Preis schon zu Beginn sicher zu hoch war.
Dass die Hälfte des Kaufpreises zurück erstattet wird ist ok. Müsste er nämlich nicht. Der Preis des Welpen bezieht sich über Deckung über Aufzucht bis zum Abgabetermin. Das hat der Verkäufer doch einwandfrei geboten.
Ganz klar ist ein Welpe der zurück gegeben wird eine "Ware" die Schaden genommen hat.
So ein Welpe kostet den Züchter/ Vermehrer wieder viel Aufwand und ob man das wieder gut machen kann, was in der Familie deiner Tochter für den Welpen kaputt gemacht hat, ist vielleicht nie wieder gut zu machen.
Der Welpe ist sicher nicht mehr zum gleichen Preis zu verkaufen, obwohl der Züchter/ Vermehrer wieder Zeit und Geld in den Welpen investieren muss. Ebenso Impfung Entwurmen und Futterkosten.
Also bescheiden leise sein und freundlich das nehmen, was man bekommt.
Wer sich auf Mist einlässt und muss den Mist auch ausbaden.
Kann und muss man als Lehrgeld sehen.
Eben.. ich hab nicht gesagt, dass das ein Züchter ist.
Zeigt aber wieder einmal deutlich welche Art von Hundekäufern bei Vermehrern Hunde kaufen...
O.K., für mich klang das missverständlich, als du "Züchters/ Vermehrer" geschrieben hast. Dabei unterscheiden sich ja beide grundlegend. Auch, wenn viele das leider noch synonym verstehen.
Eigentlich wollte ich damit nur betonen, dass in seriöser Zucht auch kein Anspruch auf Geldrückgabe besteht. Obwohl seriöse Züchter einem da eher entgegen kommen um ihre Welpen zu schützen.
Den Hundekäufern ist oft nicht klar, dass ein Hund eben nicht einfach eine Ware ist, die man zurück geben kann. Genau genommen ist das auch bei anderen Waren in Läden nicht so. Ware ohne Mängel muss ein Verkäufer auch nicht zurück nehmen. Tut er oft nur aus reiner Nettigkeit.
Ein Welpe aber kann ja nicht einfach sofort wieder verkauft werden und kostet den Züchter erst einmal einiges an Geld und Zeit, bis er einen neuen Käufer findet.
Dass ein Welpe eben auch Schaden nimmt, wenn er zurück gegeben wird, ist uninformierten Hundekäufern eben auch nicht klar.
Das weisst du ja noch besser als ich. LG
Das war nur ein Vermehrer ( kein Züchter ). Ein "Pomsky" ist ein Mischling. Sonderlichen Aufwand, wie ihn richtige Züchter haben ( für Ausstellungen, tierärztliche Untersuchungen, passender Deckrüde etc... ) haben Vermehrer nicht.
Auch, dass der Welpe geliefert wurde, zeigt, dass wohl die Umstände, unter denen er aufgewachsen ist, nicht die Besten sein können.
Dafür so einen Preis zu verlangen, ist unverschämt ! Und, auf eine "Rückgabe des Welpen", oder gar Preiserstattung wird sich ein Vermehrer wohl kaum einlassen 😟.