Schenkungsvertrag?
Ich habe eine Katze die im Hausflur lebte aufgenommen und mit dem Besitzer der sie nicht mehr haben wollte einen schenkungsvertrag gemacht, dass ich die Katze bekomme. Jetzt sagt er es hätte die gesamte Erbengemeinschaft unterschreiben müssen, damit der Vertrag gültig ist und will die Katze zurück haben!
ist das möglich???
6 Antworten
Hallo Du,
die Katze gehört dir. Du hast einen Vertrag, hast es also schriftlich.
Gehe zum Tierarzt, lasse die Katze chippen und registriere sie auf deinen Namen bei Tasso, oder Findefix.
Zusätzlich lasse die Katze impfen, lasse dir ein Impfbuch ausstellen.
Somit hast du einen Vertrag + eine Registrierung auf deinen Namen + einem Impfbuch.
Deiner Katze und dir alles erdenklich Gute.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Leider hat die Tierhilfe meine Katze u rückt diese aus beschriebenen Gründen nicht mehr raus. Ich verklage diese deshalb u sie argumentieren wie beschrieben:-(
Nein.
Eine rechtsgültig erfolgte Schenkung fällt ab dem Zeitpunkt der Übergabe aus der Erbmasse raus. Bzw. haben die zukünftigen Erben diesbezüglich kein Zustimmungsrecht und/oder auch sonst nichts mitzureden.
Ein einseitiger Schenkungswiderruf durch den vormaligen Katzeneigentümer ist rechtlich nicht möglich - mit strengen Ausnahmen, die in § 530 BGB aufgezählt sind:
Wieso Erbengemeinschaft? Ein Schenkungsvertrag bedarf eigentlich der notariellen Beurkundung. Bei Vollzug des Schenkungsvertrages wird allerdings der Formmangel geheilt.
Da der Schenkungsvertrag vollzogen wurde, ist der Vertrag wirksam geworden. Von daher ist es unwichtig, dass ihr nicht beim Notar wart. Jedoch bin ich mit der erbrechtlichen Komponente unvertraut. Ich vermute aber, dass die Sache mit der Erbengemeinschaft nur ein Vorwand ist, um die Katze zurückzubekommen
Wem gehörte die Katze denn vorher wirklich?
Wenn es nicht seine war konnte er sie dir nicht schenken… ABER da würde ich es tatsächlich erstmal auf eine Klage seinerseits rauslaufen lassen… jemand der vorher so schnell verschenkt wird sich die Mühe kaum machen
Hallo Joele123756
da Rate ich dir ganz dringend, dich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Hier findest du rechtliche Hilfe....
Bei Tasso Anfrage:
https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht
Stiftung TIR:
Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:
Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?
Kontaktieren Sie uns unter
Email: info@tierimrecht.org
Telefonnummer: 043 443 0643
Weitere Informationen unter
Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:
Anwälte im Tierrecht:
https://www.tierrecht-anwalt.de/
https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html
https://www.rechtsanwalt-tiere.de/
https://www.ra-kotz.de/tierrecht
Alles Gute
LG
Ich habe die Katze an mich genommen und einen schenkungsvertrag mit dem Sohn der verstorbenen Besitzerin gemacht. Dieser sagt jetzt der Vertrag sei ungültig, weil nicht alle erben unter haben u will mir die Katze wieder wegnehmen. Zum Notar sind wir damals nicht gegangen!