Schenkungsvertrag?

6 Antworten

Hallo Du,

die Katze gehört dir. Du hast einen Vertrag, hast es also schriftlich.

Gehe zum Tierarzt, lasse die Katze chippen und registriere sie auf deinen Namen bei Tasso, oder Findefix.

Zusätzlich lasse die Katze impfen, lasse dir ein Impfbuch ausstellen.

Somit hast du einen Vertrag + eine Registrierung auf deinen Namen + einem Impfbuch.

Deiner Katze und dir alles erdenklich Gute.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze

Joele123756 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 15:18

Leider hat die Tierhilfe meine Katze u rückt diese aus beschriebenen Gründen nicht mehr raus. Ich verklage diese deshalb u sie argumentieren wie beschrieben:-(

Nein.

Eine rechtsgültig erfolgte Schenkung fällt ab dem Zeitpunkt der Übergabe aus der Erbmasse raus. Bzw. haben die zukünftigen Erben diesbezüglich kein Zustimmungsrecht und/oder auch sonst nichts mitzureden.

Ein einseitiger Schenkungswiderruf durch den vormaligen Katzeneigentümer ist rechtlich nicht möglich - mit strengen Ausnahmen, die in § 530 BGB aufgezählt sind:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Wieso Erbengemeinschaft? Ein Schenkungsvertrag bedarf eigentlich der notariellen Beurkundung. Bei Vollzug des Schenkungsvertrages wird allerdings der Formmangel geheilt.


Joele123756 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 21:22

Ich habe die Katze an mich genommen und einen schenkungsvertrag mit dem Sohn der verstorbenen Besitzerin gemacht. Dieser sagt jetzt der Vertrag sei ungültig, weil nicht alle erben unter haben u will mir die Katze wieder wegnehmen. Zum Notar sind wir damals nicht gegangen!

DeezzNutzz  03.11.2024, 21:25
@Joele123756

Da der Schenkungsvertrag vollzogen wurde, ist der Vertrag wirksam geworden. Von daher ist es unwichtig, dass ihr nicht beim Notar wart. Jedoch bin ich mit der erbrechtlichen Komponente unvertraut. Ich vermute aber, dass die Sache mit der Erbengemeinschaft nur ein Vorwand ist, um die Katze zurückzubekommen

Wem gehörte die Katze denn vorher wirklich?

Wenn es nicht seine war konnte er sie dir nicht schenken… ABER da würde ich es tatsächlich erstmal auf eine Klage seinerseits rauslaufen lassen… jemand der vorher so schnell verschenkt wird sich die Mühe kaum machen

Hallo Joele123756

da Rate ich dir ganz dringend, dich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Hier findest du rechtliche Hilfe....

Bei Tasso Anfrage:

https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht

Stiftung TIR:

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?

Kontaktieren Sie uns unter

Email: info@tierimrecht.org

Telefonnummer: 043 443 0643

Weitere Informationen unter

www.tierimrecht.org

Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:

https://www.tierschutzbund.de

Anwälte im Tierrecht:

https://www.tierrecht-anwalt.de/

https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html

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https://www.rechtsanwalt-tiere.de/

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Alles Gute

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tierschutz/Pflegestelle & habe seit über 40 Jahren Katzen