Schäden nach Party, zahlt die Versicherung?

4 Antworten

also wenn zu Mietbeginn eh ein Riß drin war, dann war eh damit zu rechnen, dass die Scheibe eines Tages reißt, da sie bereits kaputt war.

Demnach wärst du, oder einer deine Gäste nicht haftbar zu machen für diesen Schaden.

Das ist ganz alleine das Problem deines Vermieters.

Melde also diesen Schaden deiner Privat Haftpflichtversicherung, unter Angabe aller Gäste mit Namen und Anschrift. Diese prüft dann diesen Schaden und wehrt ggf. unberechtigte Forderungen deines Vermieters ab.

Also lehne dich mal entspannt zurück und zisch dir ein Bier;-)

Eine Haftpflichtversicherung würde hier erst einmal die Rechtslage prüfen. Wieso ist die Klospülung kaputt? Wem kann man diesen Schaden zuordnen? Plexiglas geht eigentlich nur durch mutwillige Beschädigung kaputt. Da zahlt keine Versicherung etwas.

Hier würde also eher ein unberechtigter Anspruch zurück gewiesen.

AlbauijUEf 
Fragesteller
 15.05.2013, 18:18

Sie ist durch wiederholtest, hastigs draufdrücken von einem der Gäste entstanden. Vermutlich weil das Wasser abgestellt war, er jedoch nichts davon wusste.

Das Plexiglas kann sich leider niemand erklären, zu Beginn war ein Riss drinne und am nächsten Tag dann der ganze Schaden.

Grundsätzlich musst Du den Schaden der Haftpflichtversicherung melden. Mache gegenüber dem Geschädigten keine weiteren Angaben. Das übernimmt die Haftpflichtversicherung. Sie überprüft auch, ob die gegen Euch erhobenen Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Es klingt aus Deiner Beschreibung heraus so, als wenn da schon Mängel vorgelegen haben, die durch den Gebrauch (z. B. der Toilette) erst zu einem Schaden geführt haben.

Wenn Sie oder Ihr Kumpel eine Privathaftpflichtversicherung vorher abgeschlossen hatten, dann melden Sie es dorthin unverzüglich. Der Versicherer wird die Sache an sich ziehen und die Haftung mit dem Anspruchsteller klären. Das ist nervenschonend für Sie und Ihren mitveranstalter. Machen Sie biite keine Angaben gegenüber dem Anspruchsteller. Überlassen Sie bitte alles dem Versicherer.