Schadensersatz wegen Beschneigung?

6 Antworten

aus religiösen Gründén beschnitten auf Schadensersatz verklagen.

Klingt als ob du Kasse machen wilst - jedem anderen in deiner Sitaution wäre eher Körperverletzung und Schmerzensgeld eingefallen :-)

"Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann" so das OLG Frankfurt.

Allerdings wäre eine Verjährungsfrist gemäß §78 StGB i. V. m. § 224 StGB von 10 Jahren relevant.

Und du müsstest deine fehlende Einwilligung ebenso beweislich vortragen wie einen Kunstfehler der Arztes (so es denn einer war).

Und die Beklagten müssten das Geld auch haben, was du forderst.

Über den Begriff "Familienschande" muss ich nichts erklären, denke ich.

G imager761

Ratirat  17.03.2013, 16:02

jedem anderen in deiner Sitaution wäre eher Körperverletzung und Schmerzensgeld eingefallen

Schmerzensgeld ist Schadensersatz.

Wenn der GV zur Qual geworden ist - sollte ärztlicherseits zunächst mal geklärt werden - warum das so ist ! Das kann nämlich mehrere Ursachen haben.

Die Beschneidung ist i.d.R. nicht die Ursache.

Da sich in der abgetrennten Vorhaut nur wenig Nerven befinden - können auch nicht all deine Nervenenden zerstört sein - zumal die Erregung etc. nicht in der Vorhaut stattfindet.

Deshalb: bevor du an Klage etc. denkst - geh erst mal zum Urologen - und lass abklären - was da unten wirklich bei dir los ist.

Alles Gute !

Das kannst du sicher versuchen, nicht nur deine Eltern solltest du verklagen sondern vor allem auch den der den Eingriff gemacht hat. Es wird höchste Zeit, dass sich Männer gegen ihre Genitalverstümmelung wehren. Ich wünsche dir von Herzen, dass es dir gelingt dich zu wehren!

Das kann ich nicht antworten, ich würde aber an deiner Stelle einmal einen Facharzt aufsuchen um zu schauen was man machen kann, damit du keine Schmerzen hast

Die Frage wäre, wen willst Du verklagen, den, der es gemacht hat oder Deine Eltern, die es in Auftrag gegeben haben???

Wenn Du sowas tun möchtest, rate ich Dir, zuvor mal einen Anwalt zu fragen, wieviel Changen Du hättest und was auf Dich zukommen kann!

Erkundige Dich mal, da wo Du wohnst, beim Amt zu fragen, ob es bei Euch auch eine unentgeltliche Rechtsberatung gibt, da kommt ein Anwalt aufs Amt, man kann ihm juristische Fragen stellen, ohne dass man was zahlen muss, es gibt aber nur 1 mal eine Rechtsauskunft gratis, aber man bekommt auch Antwort und man muss nichts bezahlen, das bezahlt der Staat, die Gemeinde!

Bei uns ist diese Beratung 1mal im Monat für 3-4 Std.

Da könnt man Deine ersten Fragen beantworten, hier wird sowas kaum gut sein!

Ich wünsche Dir alles Gute & ganz viel Erfolg! L.G.Elizza