Schadensersatz bei geklauter Ware?
Bekommt man Schadensersatz wenn man was geklautes gekauft hat und wenn ja wie? Am besten mit BGB § antworten
7 Antworten
§ 823 BGB, das steht das drin. Allerdings muss dein Kauf gutgläubig sein. Bei einem bösgläubigen Kauf gibt es keinen Schadenersatz, sondern ein Strafverfahren wegen Hehlerei, § 259 StGB.
Jedenfalls § 823 Abs. 1 BGB dürfte schwer werden, insb. weil § 823 nicht das Vermögen schützt. § 823 Abs. 2 ginge wohl nur dann, wenn § 259 Schutzgesetz zugunsten des Käufers ist.
Dankeschön! Ich suche aber den Paragraphen wo steht, dass ich Schadensersatz verlangen kann "Daneben besteht eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers, wenn dieser wusste, dass es sich um Diebesgut handelt"
Nach dem Paragraphen für Schadenersatz kannst du auch selbst googeln, Du weißt ja bereits, dass der im BGB steht.
Bekommen tust Du Schadenersatz natürlich nur, wenn Du einen Schaden nachweisen kannst. Das dürfte in so einem Fall meist schwer sein.
nein gibt es nicht
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Bekommt man Schadensersatz wenn man was geklautes gekauft
Wenn du die Waren unwissentlich gekauft hast und den Verkäufer anzeigst bleibst du straffrei.
Da der Kaufvertrag nichtig ist, kannst du aber keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.
Du kannst zivilrechtlich die Erstattung des Kaufpreises einklagen.
Behältst du die Ware, machst du dich der Hehlerei strafbar.
Wüsste ich es würde ich nicht fragen, es gibt ja verschiedene Schadensersatz Paragraphen es gibt ja SE neben der Leistung oder statt der Leistung etc