Sagt man "wird explizit ausgeschlossen" , oder ist das gedoppelt?
9 Antworten
Ich halte das für einen halbschwarzen Rappen, aber manchmal kann man durchaus deutlicher werden, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.
Dann steht es für "ausdrücklich verboten".
https://www.duden.de/rechtschreibung/explizit
https://www.duden.de/rechtschreibung/ausdruecklich
Gruß, earnest
Nicht unbedingt, siehe auch oben.
Wenn sich zum Beispiel jemand nach einem Verbot erkundigt, dann kann jemand durchaus sagen: "Das steht doch ausdrücklich so in § XY StGB."
Ja, sagt man. Denn etwas kann ganz allgemein ausgeschlossen sein, aber eben auch ausdrücklich ('explizit'). Will man gebildet wirken, kann man auch 'expressis verbis' ('in Worten ausgedrückt') sagen.
das explizit hört sich für mich an wie "nur das oder speziell das" wird ausgeschlossen also nichts ist verdoppelt
Es verstärkt einfach, dass etwas verboten ist.
explizit heißt ausdrücklich
Daher kann man das so sagen.
Wenn ich ausdrücklich sage, ist es dann immer nich ein "schwarzer Rappe"?