Russlanddeutsche deutsch?

7 Antworten

Nicht ganz deutsch. Das wird den Deutschen guttun, langfristig gesehen. In ihnen schlägt auch ein russisches Herz, von Stolz und Liebe geprägt

johy84  26.07.2019, 19:28

Das stimmt so sehr. So zärtlich, so zugewandt, so Oxana :)

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Sagen wir so. Sie haben Wurzeln aus beiden Ländern. Ich bin auch in Österreich geboren aber mein Uropa war Russe. Bin aber auch eher als Österreicher anzusehen zumal ich fast kein Russisch kann und auch keinen russischen sondern österreichischen Dialekt/Akzent habe :) .

Ich denke mal Beides, wobei Russlanddeutsche bestimmt auch nur Deutsche sein können.


Russlanddeutsche zählen in Deutschland in erster zu den so genannten
Statusdeutschen. Statusdeutsche sind deutsche Volkszugehörige und dessen
Nachkommen, die aus verschiedenen Gründen ihren Wohnort im Ausland
haben.



"Statusdeutscher (auch Status-Deutscher oder „Als-ob-Deutscher“[1]) ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, jedoch kein deutscher Staatsangehöriger ist."


Quelle: Wikipedia

Ab dem 1. Januar 2000 bekommen die Statusdeutschen mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.

Durch diese Bescheinigung wird die deutsche deutsche Volkszugehörigkeit quasi amtlich anerkannt.


Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 7 

Russlanddeutsche zählen in Deutschland in erster zu den so genannten
Statusdeutschen. Statusdeutsche sind deutsche Volkszugehörige und dessen
Nachkommen, die aus verschiedenen Gründen ihren Wohnort im Ausland
haben.



Vor dem 1. Januar 2000 wurden die Statusdeutschen auf ihren Wunsch eingebürgert, was jedoch keine Pflicht war. Sie hatten auch ohne der deutschen Staatsbürgerschaft die selben Rechte, wie deutsche Staatsbürger auch.


Vertriebene Aussiedler und Spätaussiedler, die Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland gefunden und die entsprechenden Bescheinigungen (Vertriebenenausweis / Spätaussiedlerbescheinigung) erhalten haben, sind Statusdeutsche nach Art. 116 Abs. 1, 2. Alt. GG.
Bis zum 1. Januar 2000 richtete sich die Einbürgerung dieses
Personenkreises nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955. Nach § 6 dieses Gesetzes musste auf seinen Antrag eingebürgert werden, wer aufgrund des Art. 116 Abs. 1 GG Deutscher ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen.

http://www.migration-online.de/faq_full._aWQ9Mjg_.html


sumi79  13.07.2017, 12:30

KORREKTUR:

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 7 

Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Durch das Kopieren und Einfügen ist da wohl etwas schiefgelaufen.

Entschuldigung!

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666Phoenix  13.07.2017, 13:24
@sumi79


macht nichts, kann dem größten "experten" passieren 😆

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Ich würde sagen: Das kommt auf deren Staatsangehörigkeit an.

sumi79  13.07.2017, 12:36

Ab dem 1. Januar 2000 bekommen die Statusdeutschen mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des
Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.

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