Rückzahlung einer zu recht geminderten Miete an Vermieter?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun gibt es eine neue Hausverwaltung, die sich um das Haus und den Garten kümmert. Diese möchte jetzt von uns Tausende von Euros zurück, da die Mietminderung um 50% nicht rechtens gewesen sei, sondern nur 15%. Wie verhalten wir uns jetzt am Besten? Ich sehe nicht ein, die volle Summe zu bezahlen.

Wendet Euch an den Anwalt der kann entsprechend auf die Forderung reagieren.

Wobei ich finde, dass die 50% zu hoch gegriffen waren.

Entweder die Verwaltung verzichtet auf Forderungen, wenn Du einen Anwalt einschaltest oder es kommt zu einem außergerichtlichem Vergleich oder es kommt zu einem Verfahren, wo dann ein Richter den Prozentsatz festlegt.

Ich sehe nicht ein, die volle Summe zu bezahlen.

Du musst ja höchsten die Differenz zurückzahlen.

MfG

Wannn trat das Problem auf? Wer hat es wann beseitigt? Wer hat die Beseitigung beauftragt? Wann und für welchen Zeitraum wurde die Miete gemindert? Gab es eine schriftliche Information an den Vermieter mit Fristsetzung?

forrestkid 
Fragesteller
 06.02.2016, 15:06

Das Problem trat im November 2013 auf. Es gab ca. 5-10 Emails (da Briefe schon gleich gar nicht beantwortet wurden).

Herbst 2015 hat der Eigentümer endlich eine HV beauftragt, sich um das Objekt zu kümmern.

Dieser teilte ich erneut das Problem mit. Sie hat sofort reagiert und die Reparatur des Wasseranschlusses veranlasst und den Flurboden ausgetauscht (Parkett). Das war im Dezember fertig.

Danach kam die Forderung. Die Miete habe ich auf Anrat des Anwaltes auf 50 % gemindert von Jan.2014 bis Dez.2015.

Es gab eine schriftliche Ankündigung der Mietminderung mit Fristsetzung (davon gibt es zwei sogar). Es hieße aber, Emails seien genaus so verbindlich übrigens.

BigLittle  06.02.2016, 20:57
@forrestkid

Ihr habt bisher Alles richtig gemacht. Nur macht Ihr jetzt einen gewaltigen Fehler! Ihr sucht Beratung und Hilfestellung bei Laien, die Du nicht kennst, genauso wie ihre Qualifikation? Wende Dich am Montag an Deinen Anwalt der Dir Dich bereits bei der Mietminderung beraten hat und hol Dir bei ihm eine qualifizierte Beratung. Viel Glück!

DerHans  06.02.2016, 21:17
@forrestkid

Ihr hättet einen Großteil der Kürzung auf ein Sperrkonto einzahlen müssen. Ihr konntet nicht einfach darauf vertrauen, dass ihr jetzt da günstig wohnen könnt.

anitari  07.02.2016, 09:07
@forrestkid

Die Miete habe ich auf Anrat des Anwaltes auf 50 % gemindert von Jan.2014 bis Dez.2015.

Anteilig für die Fläche des eingeschränkt nutzbaren Raumes oder gesamten Wohnfläche?

forrestkid 
Fragesteller
 08.02.2016, 13:05
@anitari

..der gesamten Wohnfläche, also Kalt-und Warmmiete halbiert. :/

Ja, es stimm wahrscheinlich. Ich dachte, hier sind auch eben Leute dabei, die das kennen und das schon erlebt haben o.Ä.

Ich muss den Anwalt sprechen und das Theater in die Hand nehmen. Danke!

Die Hausverwaltung hat gewechselt. Gibt es auch einen neuen Eigentümer?

Die Forderung der HV kann durchaus passen. Unberechtigte Mietkürzungen sind Mietschulden. Sind die Mietschulden in ihrer Summe größer als 2 Monatsmieten, wird auch eine fristlose Kündigung in Aussicht stehen, wenn ihr den Forderungen nicht nachkommt.

Dem euch beratenden Anwalt habt ihr hoffentlich ein Mandat übertragen. Nun konfrontiert den Anwalt mit der Forderung der Hausverwaltung und fordert die kostengünstige Regulierung des Schadens, eventuell auch über seine Rechtsanwaltversicherung.

Ihr sollt ja auch nicht die volle Summe, sondern nur die Differenz zahlen.

Die 50 % Minderung waren ganz sicher zu viel.

Der Vermieter hat 2 Jahre! nicht reagiert, obwohl mehrere Emails und immer wieder Emails an ihn gesandt wurden.

Wichtige Korrespondenz erledigt man besser, möglichst nachweisbar, per Post. 

Das könnte schwierig werden. Am besten wendet ihr euch an den Rechtsanwalt, der euch zu dieser hohen Mietminderung geraten hat!

Die Miete einfach um die Hälfte zu mindern ist schon etwas riskant. Man muß vorher so einiges beachten.

Wenn Mängel an der Mietsache bestehen schreibt man übrigens keine E-mails, sondern Einschreiben mit Rückschein! Man setzt Fristen und kündigt die Mietminderung rechtzeitig an.Das weiß ich aus eigener Erfahrung! Auf jeden Fall ist anwaltlicher Beistand nötig.