Rückgaberecht Auspuff?
Am Freitag wurde mir mein Auspuff von GPR Germany geliefert (05.03.2021). Gekauft am 25.01.2021. Der Endschalldämpfer ist aber absolut scheiße und hat extrem viel Leistungsverlust den ich nicht hinnehmen will. Ich weiß dass ich auf online gekaufte Ware eine gesetzlich geregeltes 14tägiges Rückgaberecht habe. Aber da ich diesen Endschalldämpfer übers Wochenende gefahren bin. Ändert sich die Frist? Immerhin musste ich ja fahren da ich den Leistungsverlust sonst nicht wahrgenommen hätte. Bleibt dass 14tägige Rückgaberecht bestehen?
2 Antworten
Das mit der Leistung war aber schon vorher klar.
Der Umtausch sollte aber grundsätzlich funktionieren.
Du hast den ESD benutzt und kannst daher nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Das Widerrufsrecht gilt nur bei unbenutzter Ware. (Korrektur: Es gilt auch bei benutzter Ware, nur muss der Käufer dann den Wertverlust ersetzen)
Durch die Benutzung erfolgte ein Wertverlust, da der Händler den ESD nun nicht mehr zum Preis eines neues verkaufen kann.
Das Zubehör-ESD zu einem Leistungsverlust führen ist allgemein bekannt und der Klang ist Geschmackssache.
Durch die Benutzung der Ware, die über eine in einem Geschäft möglichen Prüfung, hinausgeht, kam es zu einem Wertverlust, den du als Käufer zu tragen hast.
Ja, du darfst den Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken, doch der Händler kann einen Teil des Kaufpreises einbehalten.
GPR Germany schreibt dazu:
“Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die grundsätzliche Wertersatzpflicht für Verschlechterung der Ware infolge ihrer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme besteht nur dann, wenn der Kunde spätestens bei Vertragsschluss diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Die Wertersatzpflicht besteht bei der Überlassung von Sachen soweit nicht, wie die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.“
Sorry. Aber woher nimmst Du das: "Das Widerrufsrecht gilt nur bei unbenutzter Ware"? Ich finde hier im Gesetz nichts davon. Du kannst die Ware auch verbrennen. Dein Widerrufsrecht ist davon nicht tangiert.