Rückgaberecht Auspuff?

2 Antworten

Das mit der Leistung war aber schon vorher klar.

Der Umtausch sollte aber grundsätzlich funktionieren.

Du hast den ESD benutzt und kannst daher nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Das Widerrufsrecht gilt nur bei unbenutzter Ware. (Korrektur: Es gilt auch bei benutzter Ware, nur muss der Käufer dann den Wertverlust ersetzen)
Durch die Benutzung erfolgte ein Wertverlust, da der Händler den ESD nun nicht mehr zum Preis eines neues verkaufen kann.

Das Zubehör-ESD zu einem Leistungsverlust führen ist allgemein bekannt und der Klang ist Geschmackssache.

NonNam  08.03.2021, 19:29

Sorry. Aber woher nimmst Du das: "Das Widerrufsrecht gilt nur bei unbenutzter Ware"? Ich finde hier im Gesetz nichts davon. Du kannst die Ware auch verbrennen. Dein Widerrufsrecht ist davon nicht tangiert.

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WECoyote  08.03.2021, 19:42
@NonNam Jedoch greift in deinem Fall der § 357 BGB Abs. 7:

Durch die Benutzung der Ware, die über eine in einem Geschäft möglichen Prüfung, hinausgeht, kam es zu einem Wertverlust, den du als Käufer zu tragen hast.

Ja, du darfst den Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken, doch der Händler kann einen Teil des Kaufpreises einbehalten.

GPR Germany schreibt dazu:

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die grundsätzliche Wertersatzpflicht für Verschlechterung der Ware infolge ihrer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme besteht nur dann, wenn der Kunde spätestens bei Vertragsschluss diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Die Wertersatzpflicht besteht bei der Überlassung von Sachen soweit nicht, wie die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.“

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NonNam  08.03.2021, 19:44
@WECoyote

Jepp. So ist es. Es ist ggf. Wertersatz zu leisten. Aber dass das Widerrufsrecht nur bei unbenutzter Ware gelten sollte, stimmt einfach nicht. Aber Du hast schon Recht, viele Händler versuchen einem das weiß zu machen.

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WECoyote  08.03.2021, 19:46
@NonNam

Di hast völlig recht, dass ich mich da falsch ausgedrückt habe. 👍🏻

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NonNam  08.03.2021, 19:46
@WECoyote

Dem habe ich doch nie widersprochen. Aber Widerrufsrecht und Nutzung schließen sich nunmal nicht aus. Die Frage des Wertersatzes ist eine völlig andere Baustelle.

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