Ruckerstattung Märklin-Eisenbahn möglich?
Hallo,
wir haben diverse Loks der Marke Märklin privat verkauft. Der Käufer möchte nun einen Teil der Loks zurückgeben, weil sie nicht funktionieren. Er hat sie erst einen Tag nach dem Verkauf getestet und das Geld bereits überwiesen. Von einem privaten Verkauf kann doch nicht zurückgetreten werden. Gibt es eine Ausnahme, weil die Loks nicht funktionieren? Wir haben nicht einmal einen Kaufvertrag. Was soll ich jetzt machen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Auf dessen Grundlage erfolgten die sachenrechtlichen Verfügungsgeschäfte.
Auf welchem Weg/welcher Plattform wurde das Zeug verkauft?
Wurde in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass ein Teil nicht funktioniert?
Ansonsten kann der Käufer davon ausgehen, dass sich eine Lokomotive zur gewöhnlichen Verwendung eignet - also fährt, wenn sie Strom bekommt.
- Ihr habt einen Kaufvertrag und zwar einen mündlichen
- Es gibt kein Widerrufsrecht in deinem Fall
- Wenn nicht ausgeschlossen haftest Du aber mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und dies nach deiner Schilderung mit 24 Monaten, da gewiss nicht ausgeschlossen und wenn doch der Beweis ,da nur mündlich, Dir sehr schwer bis unmöglich fallen wird.
- Die Beweislast das der Mangel bereits bei Übernahme bereits bestand liegt bei einem Privatverkauf allerdings ab dem ersten Tag beim Käufer.
Was soll ich jetzt machen?
Die Defekten zurücknehmen.
Was passiert jetzt?
Entweder beseitigst Du die Mängel oder nimmst die defekten zurück und erstattest dafür einen angemessenen Betrag oder ihr einigt euch auf komplette Rückabwicklung des Vertrages.
Aber der Käufer hat dir doch schon mitgeteilt was für ihn i.O. wäre:
Der Käufer möchte nun einen Teil der Loks zurückgeben, weil sie nicht funktionieren
weil sie nicht funktionieren
bei dir haben Sie aber problemlos gespielt? wie kommt er jetzt da drauf?
hat er Die Loks bei dir abgeholt; und bar bezahlt, hat auf Probefahren verzichtet?
Rückgabe ausgeschlossen - Geld zurück gibt´s auch nicht
Wir haben die Loks nicht kontrolliert. Sie haben sehr wahrscheinlich bei uns schon nicht funktioniert. Wir haben den Kaufvertrag nur mündlich angeschlossen. Was passiert jetzt?