Roller ohne Führerschein folgen für Beifahrer?

3 Antworten

Aus strafrechtlicher Hinsicht nichts, es sei denn, du bist selber der Halter des Fahrzeuges. Strafbar macht sich gemäß §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" der Fahrer selber und sofern er das Fahren wissentlich zulässt, auch der Halter des Fahrzeuges. Das ist jedoch nur der strafrechtliche Teil der Angelegenheit. Auf der anderen Seite, existiert auch noch der versicherungsrechtliche Anteil. Wenn man ganz bewusst bei jemandem mitfährt, der über keine dementsprechend erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, dann nimmt man Schäden bewusst in Kauf. Wenn dann etwas passiert, gibt es Ärger mit der Versicherung.

Mfg

Wenn es Dein Roller ist, würdest Du Dich schuldig machen wegen Anordnen/ Zulassens einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Das ist im Prinzip die gleiche Straftat wie das Fahren.

Du müsstest Dich nämlich vergewissern, dass der Fahrer eine Fahrerlaubnis hast, ehe Du ihn fahren lässt.

Ist es nicht Dein Roller, würdest Du dagegen keine Straftat begehen. Denn als Beifahrer müsstest Du nicht prüfen, oder der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat.

Da ich in meinem Leben noch ein bißchen was vorhab und im Rollstuhl weniger Spaß macht, würde ich mich dennoch nicht zu einem Fahrer ohne Führerschein aufs Zweirad setzen, wenn ich das wüsste.

Wenn es nicht dein Roller ist, kann dir nur im Falle eines Schadens blühen, dass du keinen Regressanspruch hast, da du wusstest, dass der Fahrer ohne Erlaubnis unterwegs ist.