Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder nicht?
Hallo, ich bewerbe mich gerade für einen Job und wollte fragen, ob es sinnvoll ist mich von Rentenversicherungspflicht zu befreien, ich bin 17 fast 18 und gehe noch zur Schule ? Was würdet ihr sagen, befreien lassen oder nicht ?
6 Antworten
Relativ - kommt drauf an, wie hoch Dein Einkommen sein wird.
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.
Insgesamt ..... es kann jeder Beitragsmonat durchaus wichtig sein / werden, wenn es z.B. zu einer Berufsunfähigkeit kommen sollte .
Ich denke mal, du wirst irgendwann mal ein ordentlichen Job haben mit einer Ausbildung. Deshalb könntest du jetzt darauf verzichten in die Rente einzuzahlen.
Ich schreibe jetzt mal genau das Gegenteil, von dem, was ich gelernt habe.
Ja, laß Dich befreien und überlege Dir, wie Du in 10 Jahren genug verdienst, daß Du sogar von Deinen Zinsen leben kannst.
Buchempfehlung
Bodo Schäfer, verschiedene.
Ich rate allen Leuten die noch nicht 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dringend dazu, in die Rentenversicherung zu zahlen. selbst mit ganz kleinen Beiträgen erwirbst du dir einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen.
manchmal kommt es nur auf die Zeit Dauer an, um überhaupt einen Anspruch zu bekommen. mit deiner mini-zahlung kannst du vielleicht irgendwann mal drei Jahre früher in Rente gehen
wenn man schon ein paar Jahre Beiträge via minijob hat, später als Student oder Junggeselle, können das entscheidende Monate sein
So sehe ich das auch, ohne jegliche Beitragszahlung wäre es nur Grundsicherung.
Ich kenne aber viele Frührentner die darüber liegen. Mag nicht immer viel sein, aber jeder Euro ist was wert
Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, genauso wie die Krankenversicherung, davon kann man sich nicht befreien lassen.
Doch - bei einem Minijob ist dies möglich.... und von diesem würde ich bei einem 17-jährigen Schüler ausgehen.
Noch gravierender ist es bei ner Erwerbsunfähigkeit-rente