Rente beziehen und weiterarbeiten?

4 Antworten

Hier mal ein Muster für eine Änderungskündigung: https://www.mayr-arbeitsrecht.de/leistungen/muster-vorlagen-fuer-arbeitgeber/muster-fuer-eine-aenderungskuendigung/

Hier noch eine Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum Herunterladen wegen dem Hinzuverdienst bei der Altersrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html

wie z.B.:

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Jahr. In den letzten drei Jahren wurde diese Grenze aufgrund der Corona-Pandemie bereits stark angehoben. Nun ist sie ganz weggefallen. Auch den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, die bisherige Höchstgrenze für Ihren Hinzuverdienst, gibt es nicht mehr.
Sie können nun Ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vollkommen flexibel gestalten. Es ist also möglich, zwei Einkünfte – Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt – nebeneinander zu beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie einfach einen Rentenantrag stellen. Ihre Beschäftigung müssen Sie nicht aufgeben oder einschränken.

usw.

oder hier der Link wegen langjährig Versicherte:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt darauf an ob der Arbeitsvertrag eine s.g. Altersaustrittsklausel beinhaltet. Ich würde mich auf jeden Fall vom Versichertenältesten ( Rententräger) beraten lassen.


turnmami  02.01.2024, 15:26

Die RV berät nicht zu Arbeitsrecht...

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turnmami  02.01.2024, 16:48
@Seehase

Kann ich. Die RV berät trotzdem nicht zu Arbeitsrecht

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Eine Rentenberatung kann und wird nicht auf Arbeitsrecht eingehen...

Warum spricht man nicht einfach mit dem AG?

Rente beantragen und ab Rentenbezug einfach einen Änderungsvertrag mit dem AG auf Minijob.

So würde ich dies machen / vorschlagen.