Rückzahlung Waisenrente nach nicht beendetem Studium?
Ich habe im Februar 2021 mit einem Fernstudium begonnen und seit dem jeden Monat Halbwaisenrente bekommen. Im Laufe dieses Jahres habe ich jedoch sehr viel Glück mit meiner selbstständigen Tätigkeit gehabt, weshalb ich mein Fernstudium nicht wirklich fortgesetzt habe.
Nun habe ich einen Brief von der Knappschaft bekommen, in dem ich aufgefordert worden bin, ihnen zur Überprüfung der richtigen Zahlung meiner Waisenrente mein Abschlusszeugnis zukommen zu lassen. Ich habe ja nun keinen Abschluss gemacht und werde diesen wahrscheinlich in nächster Zeit auch nicht machen.
Was kann ich jetzt machen? Einen Brief zurückschreiben und ihnen Bescheid geben, dass ich mein Fernstudium nicht beendet habe? Was für Konsequenzen kann das haben? Ich rechne ja nun schon fest damit, dass ich einen Teil der erhaltenen Waisenrente zurückzahlen muss, aber ab wann?
Das Fernstudium ist ja ein Selbststudium, ich habe also keine Zeugnisse oder dergleichen, die ich ihnen zur Verfügung stellen könnte. Kann es passieren, dass ich dann die komplette Waisenrente seit Anfang 2021 zurückzahlen muss?
3 Antworten
Ich habe im Februar 2021 mit einem Fernstudium begonnen und seit dem jeden Monat Halbwaisenrente bekommen. Im Laufe dieses Jahres habe ich jedoch sehr viel Glück mit meiner selbstständigen Tätigkeit gehabt, weshalb ich mein Fernstudium nicht wirklich fortgesetzt habe.
Zu welchen Zeitpunkt hast du dich vom Fernstudium abgemeldet? Spätestens zu diesem Zeitpunkt hättest du es melden müssen und ab dem Zeitpunkt wäre auch die Leistung weggefallen. Heißt alle was darüber hinaus bezogen wurde, wirst du zurück zahlen müssen.
Abgemeldet bin ich gar nicht, ich habe lediglich aufgehört, am Fernstudium zu arbeiten. Allerdings arbeite ich ja seit Anfang des Jahres nun in Vollzeit. Soweit ich jetzt informiert bin, werde ich wohl das Geld, das ich seit dieser Zeit bekommen habe, zurückzahlen müssen?
Ja, das kann gut sein, denn du musst nachweisen, dass du studierst und dann auch deinen Abschluss nachweisen. Wenn du nichts vorlegen kannst, kann es gut sein, dass du die Rente dann zu Unrecht bezogen hast aus Sicht der RV und sie vollumfänglich zurückzahlen musst.
Stell dich finanziell schon mal darauf ein.
Es kommt drauf an. Wenn du noch eingeschrieben bist, kannst du auch noch Geld beziehen. Andere Studierende brauchen auch länger für ihr Studium. Wenn du allerdings dich von der Fernuni abgemeldet hast und das nicht beim Halbwaisenamt kommuniziert hast, wirst du nachzahlen müssen
lass dir eine Schul-Bescheinigung ausstellen. Wenn es zur Stellungnahme kommt, schilderst du deinen Fall aber in der Regel sollte es nicht zu einer Nachzahlung kommen
Angemeldet bin ich noch. Das Ganze läuft im November aus und dann hatte ich einfach vor nicht zu verlängern. Ich arbeite ja aber nun seit Anfang des Jahres in Vollzeit, muss ich die Waisenrente bis zu dem Zeitpunkt zurückzahlen?