Rückzahlung Waisenrente nach nicht beendetem Studium?

3 Antworten

Ich habe im Februar 2021 mit einem Fernstudium begonnen und seit dem jeden Monat Halbwaisenrente bekommen. Im Laufe dieses Jahres habe ich jedoch sehr viel Glück mit meiner selbstständigen Tätigkeit gehabt, weshalb ich mein Fernstudium nicht wirklich fortgesetzt habe.

Zu welchen Zeitpunkt hast du dich vom Fernstudium abgemeldet? Spätestens zu diesem Zeitpunkt hättest du es melden müssen und ab dem Zeitpunkt wäre auch die Leistung weggefallen. Heißt alle was darüber hinaus bezogen wurde, wirst du zurück zahlen müssen.


8trollface8 
Fragesteller
 17.07.2023, 09:57

Abgemeldet bin ich gar nicht, ich habe lediglich aufgehört, am Fernstudium zu arbeiten. Allerdings arbeite ich ja seit Anfang des Jahres nun in Vollzeit. Soweit ich jetzt informiert bin, werde ich wohl das Geld, das ich seit dieser Zeit bekommen habe, zurückzahlen müssen?

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Ja, das kann gut sein, denn du musst nachweisen, dass du studierst und dann auch deinen Abschluss nachweisen. Wenn du nichts vorlegen kannst, kann es gut sein, dass du die Rente dann zu Unrecht bezogen hast aus Sicht der RV und sie vollumfänglich zurückzahlen musst.

Stell dich finanziell schon mal darauf ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Es kommt drauf an. Wenn du noch eingeschrieben bist, kannst du auch noch Geld beziehen. Andere Studierende brauchen auch länger für ihr Studium. Wenn du allerdings dich von der Fernuni abgemeldet hast und das nicht beim Halbwaisenamt kommuniziert hast, wirst du nachzahlen müssen


8trollface8 
Fragesteller
 17.07.2023, 09:54

Angemeldet bin ich noch. Das Ganze läuft im November aus und dann hatte ich einfach vor nicht zu verlängern. Ich arbeite ja aber nun seit Anfang des Jahres in Vollzeit, muss ich die Waisenrente bis zu dem Zeitpunkt zurückzahlen?

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Newshu  17.07.2023, 09:56
@8trollface8

lass dir eine Schul-Bescheinigung ausstellen. Wenn es zur Stellungnahme kommt, schilderst du deinen Fall aber in der Regel sollte es nicht zu einer Nachzahlung kommen

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