Rennmaus gestorben. Was jetzt?

6 Antworten

Schwer zu glauben, daß eine Behörde erfährt, daß man eine Maus im Garten begraben hat. Tiere darf man nicht im Garten begraben, wenn dieser in einem Wasserschutzgebiet liegt. Eine Maus begrabe bitte im Garten, in den Müll fände ich sehr grausam. Mein Beileid :-)

Wegen einer maus, Ärger mit den Behörden? Wenn dir die Maus viel bedeutet hat, dann vergrab sie in deinem Garten. Bei grösseren Haustieren, wie Hund und Katze ist es aber glaube ich wirklich verboten, sie im Garten zu begraben. Die kleine Maus ist in kürzerster Zeit verwest ^^

R.I.P Rennmaus :(

Man darf Kleintiere im eigenen Garten beerdigen, wenn der Garten nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt.

Das Grab darf nicht direkt an der Grundstücksgrenze liegen und muss min. 50 cm tief sein.

So habe ich die groben Regeln dafür gerade in Erinnerung.

 

In den Müll darf man verstorbene Heimtiere nicht werfen.

 

Ansonsten kannst du sie zum Tierarzt bringen. Der wird sie zusammen mit den Tieren, die er einschläfern musste, der Tierkörperbeseitigung zuführen.

Das habe ich mal mit einer Ratte gemacht, weil der Boden gefroren war, als sie starb, und ich kein Grab ausheben konnte.

Natürlich darfst du deine Maus im Garten begraben.Da kann dir niemand etwas wollen.Selbst Hunde darf man wieder im eigenen Garten begraben,wenn der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.Die Info habe ich von meinem Tierarzt

Hallo, Blackstar!

Habe deine Frage erst heute gesehen..wahrscheinlich hat sich dein "Problem" inzwischen erledigt.

Trotzdem: Kleintiere wie Nager und Vögel kann man wohl im eigenen Garten begraben, ohne irgendwelchen "Ärger" zu bekommen...wenn es eben das Eigentum ist, da hat sonst niemand was zu sagen!

In öffentlichen Gärten, Parks, oder Anlagen natürlich ist das Verboten.

Stell dir mal vor, jeder würde sein Haustier da vergraben....

Und in den Müll-das finde ich nicht etisch, wenn du dein Gerbil lieb hattest! Ist ja ein Lebewesen und kein Abfall!

Dann lieber zum Tierarzt und dort  kostenlos"entsorgen" lassen.