Reisepass zerstört, kann das zu Problemen führen?
Hi.
Da ich meinen neuen Reisepass von jemandem mit einer Vollmacht abholen lassen will und ich meinen alten Reisepass dafür mit der internationalen Post schicken muss habe ich um bei Verlust auf Nummer sicher zu gehen den Reisepass ungültig gemacht, indem ich zwei Seiten durchgestrichen habe und um den Chip kaputt zu machen, den Reisepass für 15 Sekunden bei 900 Watt gemicrowaved. Der Pass hat aber davon eine Brandmarke bekommen. Kann das zu irgendwelchen Problemen führen?
Danke.
2 Antworten
Nein. Halte ich für ausgeschlossen. Warum sollte man dir auch Schwierigkeiten machen.
Die an anderer Stelle aufgeführte Strafvorschrift "Verändern von amtlichen Ausweisen" trifft in deinem Fall nicht zu.
die mutwillige, absichtliche Zerstörung des aktuellen bzw. noch umzutauschenden Passes ist strafbar, sofern du einen neuen hast und der alte ist schon ungültig und du hast bzw. kannst den alten und überflüssigen behalten, dann kannst du damit machen was du willst
Verändern von amtlichen Ausweisen
sowie noch weitere, da der Ausweis der Eigentum der Regierung ist um man nur der Träger ist und keine Rechte hat diesen unkontrolliert und individuell zu verändern
§ 4 PauswG
Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Danke, wusste ich nicht. Meinst du es geht als Ausrede durch, wenn ich dem abholenden sage, dass ich den Pass ausversehen beschädigt habe indem er auf der Heizung lag? Und das durchgestrichen versuche wegzuradieren?
die frage ist, ob da was relevantes drauf ist, was in deren datenbanken nicht abgeglichen oder aufgenommen wurde, was aber normalerweise nicht der fall sein sollte
Ich habe daran gar nichts verändert. Nur ein paar Linien, die Brandmarke ist halt auch drauf die Kriege ich leider nicht mehr weg.
Der TB des § 273 StGB wurde nicht erfüllt (Fehlen des TB-Merkmals Täuschungsabsicht), daher auch keine Strafbarkeit.
§ 4 PAuswG wäre nicht anwendbar, da es sich nicht um den Personalausweis, sondern um einen Reisepass handelt.
Wo steht das? Der Abholende weiß ja nicht was passiert ist und es könnte ja nicht mutwillig sein, wie sollen sie also dieses "strafbar" durchsetzen?