Reisepass zerstört, kann das zu Problemen führen?

2 Antworten

Nein. Halte ich für ausgeschlossen. Warum sollte man dir auch Schwierigkeiten machen.

Die an anderer Stelle aufgeführte Strafvorschrift "Verändern von amtlichen Ausweisen" trifft in deinem Fall nicht zu. 

die mutwillige, absichtliche Zerstörung des aktuellen bzw. noch umzutauschenden Passes ist strafbar, sofern du einen neuen hast und der alte ist schon ungültig und du hast bzw. kannst den alten und überflüssigen behalten, dann  kannst du damit machen was du willst

samman 
Fragesteller
 13.02.2017, 19:15

Wo steht das? Der Abholende weiß ja nicht was passiert ist und es könnte ja nicht mutwillig sein, wie sollen sie also dieses "strafbar" durchsetzen?

Kajawizu  13.02.2017, 19:27
@samman § 273 StGB
Verändern von amtlichen Ausweisen

sowie noch weitere, da der Ausweis der Eigentum der Regierung ist um man nur der Träger ist und keine Rechte hat diesen unkontrolliert und individuell zu verändern

§ 4 PauswG

Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

samman 
Fragesteller
 13.02.2017, 19:32
@Kajawizu

Danke, wusste ich nicht. Meinst du es geht als Ausrede durch, wenn ich dem abholenden sage, dass ich den Pass ausversehen beschädigt habe indem er auf der Heizung lag? Und das durchgestrichen versuche wegzuradieren?

Kajawizu  13.02.2017, 19:34
@samman

die frage ist, ob da was relevantes drauf ist, was in deren datenbanken nicht abgeglichen oder aufgenommen wurde, was aber normalerweise nicht der fall sein sollte

samman 
Fragesteller
 13.02.2017, 19:35
@Kajawizu

Ich habe daran gar nichts verändert. Nur ein paar Linien, die Brandmarke ist halt auch drauf die Kriege ich leider nicht mehr weg.

furbo  13.02.2017, 21:22
@Kajawizu

Der TB des § 273 StGB wurde nicht erfüllt (Fehlen des TB-Merkmals Täuschungsabsicht), daher auch keine Strafbarkeit. 

§ 4 PAuswG wäre nicht anwendbar, da es sich nicht um den Personalausweis, sondern um einen Reisepass handelt.