Reicht für den Onlinehandel ein Reisegewerbe?

6 Antworten

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Onliehandel ist kein Reisegewerbe und ja du MUSST ein Impressum haben mit folgenden Angaben

  • Name, Vorname
  • Name des Geschäfts
  • Ladungsfähige deutsche Anschrift (damit man dich im Notfall verklagen und abmahnen kann)
  • Telefonnummer (nicht mobil)
  • Faxnummer
  • Email-Adresse
  • Umsatzsteuer-ID (Steuernummer wenn Kleinunternehmer nach § 19 UStG).

Erstmal: Reisegewerbe ist nicht die kleinere Anmeldung. Die Kontrollen und Aufzeichnungspflichten sind traditionell höher.

Die Angaben für das Impressum stehen im TMG. Wenn Du Dir das ansehen würdest, dann liegt die Feststellung nahe: Das hat nichts mit Gewerbe zu tun. Das gilt auch für private Seiten, die über etwas mehr berichten als die privaten Befindlichkeiten. Das einfache Anbieten von Informationen ist ausschlaggebend.

Eine Linkseite zu Vereinen, in denen man vielleicht sogar Mitglied ist, ist m.E. bereits impressumspflichtig.

Es steht nicht so deutlich im Gesetz, ist aber so: Die ladungsfähige Adresse ist zu veröffentlichen. Ohne wenn und aber. Dabei ist auch egal ob die Domain in Afrika oder sonstwo gehostet ist. Es geht darum: Ist der Interessentenkreis in Deutschland, dann TMG.

Allerdings wundert diese Frage enorm! Denn Du hast einen Nic als Webmaster gewählt. Sowie Du das für jemanden anderen übernimmst, bist Du für die Einhaltung verantwortlich.

Dazu kommt womöglich noch bei der Gestaltung von Seiten die Künstlersozialkasse. Auch ein wichtiges Thema. Kann Dir nur empfehlen, bevor Du überhaupt weiter über Deine Ideen nachdenkst insbesondere Dich mit den rechtlichen Gegebenheiten zu befassen! Die finanziellen Risiken liegen allein bei den zwei Themen von TMG und Sozialkasse im fünfstelligen Bereich.

Dazu kommen noch die ganz normalen Risiken, die sich bei geringer Aktivität im vierstelligen Bereich halten lassen. Allerdings dann auch nur minimale Chancen auf Erträge bieten.

Viel Erfolg.

Ein Online-Handel ist kein Reisegewerbe (Titel III der GewO), sondern "stehendes Gewerbe" (Titel II der GewO). Da gibt es nichts auszusuchen ! Von wo aus du mit deinem Notebook arbeitest, ist egal. Reisegewerbe wäre es, wenn du nirgends Angebote einstellen würdest, sondern von Tür zu Tür gehst und deine Produkte anbietest bzw. ohne Ankündigung an einem Stand anbietest.

Und da Gewerberecht vorrangig Verbraucher- und Konkurrentenschutz sein soll, musst du dein stehendes Gewerbe unter deiner Geschäftsanschrift anmelden (§ 14 GewO). Und nach § 5 TMG bist du verpflichtet, deine Echtdaten im Impressum zu veröffentlichen.

Du solltest Dich mal schnell mit den Themen "Gewerberecht, Onlinerecht, Medienrecht" beschäftigen. Und es kommt noch dicker. In einigen Bundesländern wird der Online Handel als überwachungsbedürftiges Gewerbe gelistet. Sprich: Da wirst Du noch einiges mehr an Unterlagen anbringen dürfen ....

Und was bitte hat Online Handel mit einem Reisegewerbe zu tun? Würde bedeuten dass Du den kompletten Tag auf Reisen bist und dann von der Autobahnraststätte Deine Bestellungen abarbeitest:-)))) Lustige Idee.... und auch ein Reisegewerbe setzt einiges voraus..

Um ein Gewerbe anzumelden, musst du auf alle Fälle eine ladungsfähige Adresse angeben können, sonst gibt es keinen Gewerbeschein.

Das hat schon seinen Grund. Es gibt bereits mehr als genug Betrüger