Büroservice für Gewerbe nutzen, wie anmelden?

1 Antwort

Da will dir einer eine virtuelle Geschäftsadresse vermieten. Die ist für eine Gewerbeanzeige als Hauptniederlassung aber völlig ungeeignet, auch wenn er das schreibt. Der will nur dein Geld. Ob du hinterher Buß- und Zwangsgeldbescheide bekommst, ist dem doch egal.

Du bist gemäß § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe an dem jeweiligen Betriebssitz anzumelden. Dort, wo man dich auch antrifft. Und das ist nun mal deine Wohnanschrift. Bei einem Internet-Geschäft ist die Adresse doch auch ohne Bedeutung. Scheinadresse und Briefkastenadressen sind unzulässig. Schließlich ist Gewerberecht Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht.