Reicht es das Handy zurück zuschicken als Widerruf?
Ich habe mir am 27.05 einen Handyvertrag bei Deinhandy.de abgeschlossen. Der Vertrag hat mir nicht gefallen, weshalb ich das Handy zurückgeschickt habe. Reicht das als Widerruf? oder müsste ich noch etwas machen?
3 Antworten
Nein, ein kommentarloses zurück schicken ist kein Wiederruf. Du musst dem Händler eine Wiederrufserklärung zukommen lassen.
Eine Kündigung ist kein Wiederruf, das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei einer Kündigung läuft der Vertrag weiter bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ich hab den jetzt eine Email geschrieben dass ich den Vertrag widerrufen möchte und schicke am Dienstag einen Brief
warum "möchte"? Du möchtest doch nicht widerrufen, nach dem Motto: Bitte lieber Händler, nimmst Du meinen Widerrufe bitte an. Nein: Du widerrufst!
Du musst innerhalb der Frist rechtswirksam kündigen.
Nicht wirklich. Sie müssten schon schriftlich widersprechen, um Ihre Willenserklärung auch eindeutig darlegen zu können.
Ich hab da noch einen Zettel reingelegt, wo steht, dass ich den Vertrag Kündigen möchte (mit Unterschrift etc.). Das hab ich vergessen in die Frage zuschreiben