Kann ich einen, im Laden abgeschlossenen, Handyvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ich habe bei O2 vor fünf Tagen einen Vertrag im Laden Vorort unterschrieben. Kann ich ihn noch widerrufen, weil auf der offiziellen Website der deutschen Verbraucherzentrale (Vertrag widerrufen: Wann das geht und wie Sie einen Widerruf erklären | Verbraucherzentrale.de) steht, dass wenn man regelmäßige Lieferungen gleichartiger Sachen erhält und/oder eine Finanzierungshilfe vorliegt, mit einem mind. Kaufpreis von 200 Euro, kann auch ein im Laden abgeschlossener Handyvertrag widerrufen werde.
Ich zahle für den Vertrag 24,99 Euro für 24 Monate. Im Vertrag ist aber kein Handy enthalten, sondern nur Internet usw..
Ich weiß, dass man im Laden unterzeichnete Verträge in der Regel nicht kündigen kann, aber ich bekomme ja sozusagen jeden Monat dieselbe Lieferung, unzwar Internet usw..
2 Antworten
Ich habe bei O2 vor fünf Tagen einen Vertrag im Laden Vorort unterschrieben. Kann ich ihn noch widerrufen
Nein. Im stationären Handel gibt es kein generelles Widerrufsrecht, nur bei Fernabsatz respektive sog. Haustürgeschäften sowie Darlehensverträgen.
weil auf der offiziellen Website der deutschen Verbraucherzentrale [...] steht, dass wenn man regelmäßige Lieferungen gleichartiger Sachen erhält
Nein. Da steht als Beispiel sogar explizit Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements.
und/oder eine Finanzierungshilfe vorliegt
Dann wäre es wieder ein Darlehensvertrag, was du aber nach eigenen Angaben gerade nicht hast.
ich bekomme ja sozusagen jeden Monat dieselbe Lieferung, unzwar Internet usw..
Du bekommst also jeden Monat 5kg Internet nach Hause geliefert?
Hint: Hier handelt es sich um eine Dienstleistung, keine Lieferung.
Nur wenn das ausdrücklich so vereinbart ist. Das Rücktrittsrecht gilt nur für Haustürgeschäfte und im Fernabsatz