Reicht die sicherung für die E-Herd und Backofen?
Also heute ist unser Herdset angekommen und sollte auch eingebaut werden von den Leuten die es geliefert haben aber nachdem die es geliefert haben, sagten sie, dass sie es nicht einbauen dürfen, ohne Zulassung vom Vermieter, weil die Sicherung "Uralt" ist und nur 15A beträgt. Die Eingangspannung des Herdsets ist 220V bis 240V, Eingangsspannung ist 11400 Watt (Backofen), 7800 Watt (Kochfeld). Die Frage ist ob wir das ohne Elektriker einbauen dürfen und ob die Sicherung reicht.
6 Antworten
ist das einphasig 15A, oder 3 x 15A?
Und prüfe nochmal die Angaben vom Backofen. Der hat meist 3,5 kW. Bist Du sicher, dass ihr einen 11,4 kW Backofen habt?
Hallo ZeUs247
Das sollte ein Elektriker machen. Wenn ihr wirklich nur 230V dort habt dann dürft ihr entweder den Backofen oder maximal 2 Kochfelder zugleich einschalten
Gruß HobbyTfz
Wenn die Zuleitung zur Herd-Kombi keine 5x2,5mm² beträgt hat es sich mit dein Einbau automatisch erledigt. Ein Herd darf an keinen kleineren Querschnitt angeschlossen werden.
Sonst besteht Brandgefahr.
Kann durchaus sein, jedoch halte ich mich an die aktuelle DIN VDE, da diese nicht ohne Grund eingeführt wurde.
Die Physik hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Jedoch dir Sicherheitsauflagen.
Keine Ahnung , wie Du da jetzt dann gleich auf 20A pro Leitung kommst , wenn ZE in seineer / ihrer Wohnung 15 A - LS vorfand . Also eher relativ klar ein Altbau mit gewissem Bestandschutz der vorliegenden Festinstallation .
Du wirfst dieses vermutlich mit den Anforderungen an das flexible E-Herd Anschlusskabel durcheinander . ( letzteres bestreite ich dabei ja auch nicht , wie ich auch bereits erwähnte )
Noch eine nachkorrektur:
Wenn die Werte von Herd und Backofen stimmen kommt ihr Spitze auf fast 28A Strom je Phase. Da reicht selbst eine 5x2.5mm² Leitung nicht mehr aus.
Da wird je nach Verlegungsart mindestens eine 4mm² bzw 6mm² Leitung benötigt.
Die Frage ist ob wir das ohne Elektriker einbauen dürfen
Nein, dürft ihr nicht.
Ich selbst habe das schon mehrfach gemacht, aber wenn dann was passiert (Brand o.ä.), bekommt ihr ernste Probleme.
11400 Watt (Backofen)
Sicher nicht, schau nochmal nach.
Das ist evtl. die Gesamtleistung (Kochfeld & Backofen).
Aus ( versicherungs- ) technischen Gründen dürfen stationär betriebene Elektrogeräte mit fester Anschlussauflegung nur durch entsprechend ausgebildete Elektro-Fachkräfte in Betrieb genommen werden .
Bei den rund 11 KW Anschlussleistung wird es sich vermutlich um die kmbinierte Systemanschlussleitung von Ofenrohr und Kochfeld in gemeinsamer Kombination handeln . ( Also 3,6 KW Backrohr + 7,8 KW Kochfeld im Maximum )
Ein echter Profi würde da dann erst mal schauen ( oder beim Hersteller des Produtes anfragen ), ob es in der Brückenkonstuktion des Gerätes Möglichkeiten zur Umkonfektionierung auf weniger Gesamtleistung in den Schalt- / und gemeinsamen Betriebsmöglichkeiten gibt / gäbe .
Die Hauptsicherungen der Wohnungs- Unterverteilung dürfen an sich jedoch nicht einfach mal gegen "stärkere" Sicherungsorgane ausgetauscht werden .
Ja. Um die Sicherung tauschen zu dürfen, muss der Querschnitt von der Leitung zum Herd ausreichend sein. Für eine 20A Sicherung wird eine 2,5mm² Leitung benötigt bei entsprechender Verlegungsart.
Das ist an dieser Stelle am Thema vorbei . Aber bei einer Altinstallation darf man schon nicht ( "einfach so" ) von ursprünglichen 15 A auf 16 A in der Leitungsabsicherung "wechseln" .
Da müßte dann erst mal ein fachliches Gutachten über Art und Ausführung der Leitungsverlegung eingeholt werden , wenn z.B. von 15 A Schmelzsicherung auf 16 A ( Typ A bis C ) Automat umgerüstet werden wollte .
Das ist mir bewusst. Deswegen habe ich geschrieben bei entsprechender Verlegungsart. Wenn die Leitung in isolierten Wänden läuft kann man diese nicht so stark belasten. Das weiß ich selbst. Auch die Länge der Leitung ist entscheidend wegen dem Spannungsabfall.
Dann verstehe ich nicht , was Du jetzt hier von mir willst ?
Insbesondere bei Altbauten herrscht da noch bzgl. derer ( Unterputz- ) Installation ein relativer Bestandsschutz in der Festinstallation , und genau DARAUF beziehe ich mich dann auch .
Das bezieht sich nach einer Neufassung der DIN-VDE aber nur auf die flexible Verbindungsleitung zwischen der Wand-Anschlussdose und dem Gerät .
Für die fest verlegten ( Unterputz- ) Leitungen der Hausinstallation in sich ist das bei Altbauten im Bestandsschutz ( noch ) nicht zwingend gleichlautend so definiert .
Da müßte erst ein fachtechnisches Gutachten eingeholt werden .