Reicht das Verhalten der Eltern um diese beim Jugendamt zu melden?
In meiner Klasse gibt es einen Schüler, dessen Eltern ihn so weit wie möglich von der Außenwelt abschirmen. Er lebt zuhause völlig isoliert und hat keinerlei Möglichkeiten zur Kommunikation – nicht einmal ein Radio, um sich über das Geschehen außerhalb seines Zuhauses zu informieren. Zudem kontrollieren seine Eltern sein Zimmer zweimal pro Woche, um stets genau zu wissen, was er besitzt.
Wenn er zu einem Geburtstag eingeladen wird, sagen seine Eltern grundsätzlich telefonisch ab – ohne eine Begründung. Auch in schulischen Angelegenheiten sind sie extrem streng. Morgens fahren sie ihn mit dem Auto direkt bis ans Schultor und warten, bis der Unterricht beginnt. Erst dann steigen sie mit ihm aus und begleiten ihn bis in den Klassenraum. Nachmittags holen sie ihn direkt an der Tür des Klassenraums ab und versuchen, ihn so schnell wie möglich ins Auto zu bringen.
Sie haben bereits mehrfach versucht, ihn von Klassenfahrten und Ausflügen auszuschließen. In seiner Freizeit scheint er keinerlei Kontakte zu haben. Er ist in keinem Verein aktiv, und niemand hat ihn jemals außerhalb seines Zuhauses gesehen. Die Rollläden des Hauses sind immer heruntergelassen, der Garten ist ungenutzt, und wenn er von der Schule nach Hause kommt, öffnet sich die Garage nur per Fernbedienung – ohne dass jemand vorher aus dem Auto aussteigt.
Die Familie ist bereits mehrfach umgezogen. Der Schüler hat unter anderem in Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen gelebt. Mit jedem Umzug wechselten seine Eltern sowohl ihre Handynummern als auch das Autokennzeichen.
All diese Informationen hat er uns am Donnerstag und Freitag erzählt. Reicht das aus, um das Jugendamt zu informieren?
12 Antworten
Toll, dass du dich für deinen Schüler einsetzt!
Allerdings schade, dass eure Schule offensichtlich nicht das Verfahren bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen kennt. Ihr müsstet die Gefährdung nämlich im Team besprechen, am besten unter Einbezug einer sogenannten "insoweit erfahrenen Fachkraft". Dort könnt ihr dann abschätzen, ob eine Meldung ans Jugendamt der richtige Weg ist.
Geht am besten zu einer vertrauens Lehrerin oder Lehrer im Idealfall auch mit der betroffenen Person ( wenn sie was daran ändern möchte) mit den Lehrern könnt ihr Dan das weiter vorgehen besprechen. Viel glück 🍀
Der Lehrer ist dann die volljährige Bezugsperson die uns helfen kann beim „bearbeiten“ von diesem Fall?
Naja der Lehrer weiß wie ihr damit umgehen könnt und sich auch Tipps geben
Nein, da darf sich das Jugendamt nicht einmischen!
Vieleicht sollet Ihr euch zuerst mal an die Lehrer wenden.
All das, was du da schilderst hört sich für mich sehr stark danach an, dass die Familie zu der Sekte "Zeugen Jehovas" gehört. Sie feiern keinen Geburtstag, sie schotten sich gegenüber "Nichtgläubigen" ab, dürfen keinen Kontakt zu denen haben, außer bei ihren Werbetouren. Klassenfahrten werden den Kindern meistens verboten. Es muss in der Familie nichts Schlimmes passiert sein, es recht aus, wenn sie zu einer solchen Sekte gehören. Frag doch den Schüler mal diesbezüglich. Musst den Ausdruck Sekte nicht unbedingt von dir geben.
Toll, dass du dir da Gedanken machst und dich um den jungen Menschen kümmerst.
Ich bin Mitschüler, kein Lehrer