Rechtschutz Katzenleiter?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Katzen dürfen per Mietvertrag nicht mehr verboten werden. Eine Unterscheidung zwishcen Freigänger und Hauskatzen sieht das Mietrecht nicht vor. Hier können sie keine offizielle Unterscheidung machen.

Jegliche Veränderung des Mietobjektes ist Sache des Mieters und muss bei Auszug auch wieder auf dessen Kosten zurückgebaut werden. Was soll dein Vermieter mit einer Katzenleiter zu tun haben? Im besten Fall holst du dir dafür die Erlaubnis. Aber dann ist es deine Sache, diese zu kaufen, anzubringen und Fenster/Türen so aufzubewahren, dass du die bei deinem Auszug wieder einbauen kannst. Du haftest für Schäden.

WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:53

Kann man das irgendwo nachlesen?

Ja wir haben ein riesen Mail gemacht, in dem wir erklären, was für eine Katzenleiter wir bauen werden und dass diese mit einer Klemmtechnik versehen ist, ohne die Fassade irgendwie zu schädigen. Wir wären sogar bereit, diese farblich anzupassen und haben geschrieben dass wir für die gesamten Kosten aufkommen.

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Krawallbotz  05.04.2024, 16:12
@WorldOpen
Bei Wohnungen im Erdgeschoss ist dem Freiheitsdrang der Katze mit dem Einbau einer Katzenklappe Genüge getan. Wohnt man jedoch in oberen Stockwerken, wird zusätzlich eine Katzenleiter benötigt. Ohne die Zustimmung der Vermietenden sollte jedoch keine Katzenleiter montiert werden, denn grundsätzlich dürfen Mietende die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht nutzen. Jede Veränderung an der Fassade muss also von den Vermietenden genehmigt werden. Wer ohne Rücksprache eine Katzenleiter anbringt, muss in Kauf nehmen, dass die Vermietenden diese wieder entfernen lassen.

https://hausinfo.ch/de/recht/wohnen-recht/mietrecht/katzenklappe-katzenleiter.html

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Sich beim Einzug schon den Vermieter zum Feind zu machen, indem man versucht sein Recht einzuklagen, ist wirklich eine hervorragende Idee.

WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:46

Sorry aber diese Verwaltung hat uns sehr viel Stress gemacht und hat uns mehrere Dinge vorgeworfen, die nicht stimmen. Wir dürfen rechtlich vorgehen

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LuciusArtorius  05.04.2024, 14:52
@WorldOpen

Recht haben, und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Und wenn ihr beim Einzug schon Stress macht, dann stehen die Chancen gut, dass man dann vielleicht nicht lange in der Wohnung bleibt.

Also ich als Vermieter hätte auf solch Vermieter gar keinen Bock, und würde, sofern der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist sagen, dass ichs mir anders überlegt habe.

Sollte der Mietvertrag unterschrieben sein, dann würde sehr schnell meine Tochter die Wohnung brauchen.

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Das wird eher schwierig, da ihr nichts schriftliches habt. Wie wollt ihr das nun beweisen? Im übrigen werdet ihr wohl dadurch gleich als unangenehme und unerwünschte Mieter angesehen. Da könnt ihr euch dann gleich ne neue Wohnung suchen.

Tut mir echt leid für euch alle 🐈😔

WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:56

Wir haben den Beweis für den Antrag einer Katzenleiter und zusätzlich eine Kopie der Anmeldung in der deutlich Freigänger-Katzen steht. Und diese Verwaltung hat uns scho oft Dinge vorgeworfen, die nicht stimmen, also finde ich, dass wir rechtlich vorgehen dürfen.

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Doro4711  05.04.2024, 15:01
@WorldOpen

Klar kannst du rechtlich vorgehen. Das habe ich auch nie bestritten. Aber deine Frage lautete: „Glaubt ihr, dass wir Erfolg haben könnten?“ Und das sehe ich eben als aussichtslos und Zeitverschwendung. Bringt mMn nur Stress und Unmut mit dem Vermieter.

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Das du sagst, du hast eine Freigängerkatze impliziert nicht, dass auch eine Katzenleiter erlaubt ist.

Nimm deine Katze unter den Arm und trag sie durch das Treppenhaus nach unten.

frodobeutlin100  05.04.2024, 15:10

und genau so kommt sie wieder rein - runtergehen - Tür aufmachen

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Krawallbotz  05.04.2024, 15:12
@frodobeutlin100

Exakt ...

Wenn das jetzt schon mit dem neuen Mieter so ein "Spaß" ist, freuen sich sicher die Nachbarn auf die Zukunft ... 🤦‍♀️

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frodobeutlin100  05.04.2024, 15:14
@Krawallbotz

oder wenn sie dazu übergehen die Türen daueroffen zu lassen, damit die Katze rein und raus kann wie sie will ....

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 15:36

Was habt ihr alle für ein Problem? Ich habe nur eine Frage gestellt… 🤷🏻‍♂️ wir sind nicht solche Arschlöcher die nur rumjammern! Und sicherlich lassen wir die Türe dann nicht dauernd offen. Die Verwaltung hat uns schon genug vorgeworfen und Probleme gemacht

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frodobeutlin100  05.04.2024, 15:42
@WorldOpen

Ihr hättet diese Sache vor (!!!) dem Einzug bzw. vor der Unterschrift unter den Mietvertrag endültig klären müssen - zu deutsch etwas Schriftliches in der Hand haben ...

erst einziehen und dann mit dem Rechtsschutz kommen (welches Recht? es gibt kein Recht auf eine Katzenleiter) kommt beim Vermieter ganz schlecht an

ihr habt doch den Fehler gemacht nicht alles abschließend zu besprechen

geht eine Katzenleiter nicht - wäre die Wohnung eben nicht in Betracht gekommen

aber es ist ja einfacher, wenn die Anderen an den eigenen Versäumnissen schuld sind

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 15:45
@frodobeutlin100

Doch wir haben alles abschliessend besprochen! Und es gab ein Okay! Es ist NICHT unsere Aufgabe, der Immobilienfirma hinterher zu rennen, wenn sie etwas überlessen

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frodobeutlin100  05.04.2024, 15:48
@WorldOpen

und das "Okay" hast Du schriftlich?

jemand gibt kein Okay zu irgendwas, weil er es vielleicht etwas gelesen hat

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 15:55
@frodobeutlin100

Nein schriftlich haben wir nix. Okey aber dann hätten sie uns die wohnung ja nicht gegeben, wenn es nicht okay wäre? Es geht ja nicht nur um die leiter sondern dass sie freigängerkatzen im ersten stock generell nicht erlauben, uns aber die wohnung gegeben haben

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Krawallbotz  05.04.2024, 16:01
@WorldOpen

Es gab ein okay zur Freigängerkatze, so wie es in der Frage steht- aber kein Okay zu einer Katzenleiter, weil die nie explizit angesprochen wurde.

Wenn eine Katze im Haus erlaubt ist, gibt es keinen Grund, eine zweite zu verbieten. Wohl aber eine Katzenleiter !

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 16:06
@Krawallbotz

Doch im EG sind Katzen erlaubt aber alles ab 1. Stock anscheinend nicht. Das wurde uns nur mündlich gesagt und eben erst bei Schlüsselübernahme

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Krawallbotz  05.04.2024, 16:16
@WorldOpen

Eben- auch euch ist eine Katze erlaubt- es geht gar nicht anders, wenn es schon eine im Haus gibt.

Aber du hast absolut KEIN RECHT, eine Katzentreppe anzubringen.

Katze JA, Katzentreppe NEIN !

Bei Wohnungen im Erdgeschoss ist dem Freiheitsdrang der Katze mit dem Einbau einer Katzenklappe Genüge getan. Wohnt man jedoch in oberen Stockwerken, wird zusätzlich eine Katzenleiter benötigt. Ohne die Zustimmung der Vermietenden sollte jedoch keine Katzenleiter montiert werden, denn grundsätzlich dürfen Mietende die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht nutzen. Jede Veränderung an der Fassade muss also von den Vermietenden genehmigt werden. Wer ohne Rücksprache eine Katzenleiter anbringt, muss in Kauf nehmen, dass die Vermietenden diese wieder entfernen lassen.

https://hausinfo.ch/de/recht/wohnen-recht/mietrecht/katzenklappe-katzenleiter.html

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Eine fest-instalierte Katzenleiter können sie sogar nachträglich wieder verbieten ... aber sie können euch nicht verbieten eure Katzen raus zu lassen . Ich kenne Leute die eine Art Hängeleiter ins Fenster hängen wenn sie da sind oder ihr müsst die Katzen eben "manuell" oder mit einem Korb durchs Fenster rein und raus lassen... ein Recht auf eine Katzenleiter hat leide niemand ...

WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:58

Okey danke.. die Katzenleiter würde nicht einmal an die Wand befestogt werden, sondern wäre mit einer Klemmtechnik am Balkongeländer versehen. Wir schauen mal was die Verwaltung noch sagt

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Ingariusudusus  05.04.2024, 15:11
@WorldOpen

Wenn es sich schnell entfernen lässt macht es doch einfach ? Euer Vermieter kann (falls es überhaupt auffällt ) sagen ihr müsst es abnehmen aber wenn er so dreist ist wie ihr es beschreibt könnt ihr es ja auch einfach "vergessen" ... könnte natürlich zu streit führen

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Krawallbotz  05.04.2024, 15:14
@Ingariusudusus

Vor allem freuen sich sicher die Nachbarn unten drunter, die dann immer so ein Gebäumel vor dem Fenster haben !

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 15:37
@Krawallbotz

Die sind damit einverstanden!!! Die Nachbarin hat eingewilligt! Sie hat selbst eine Katze 🤷🏻‍♂️🤷🏻‍♂️🤷🏻‍♂️

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Ingariusudusus  05.04.2024, 15:43
@WorldOpen

Sie können euch nicht dafür rauswerfen also wartet einfach nicht auf eine Erlaubnis 🤷🏽‍♀️ wir haben in unserem Treppenhaus alle unsere Kinderwagen geparkt obwohl der Vermieter es verboten hat aber solange sich keiner Beschwert ist doch alles super

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WorldOpen 
Fragesteller
 05.04.2024, 15:53
@Ingariusudusus

Ja aber eine Katzenleiter ist schon nochmal was anderes.. ich verstehe nicht, warum sie uns zuerst das okay gaben und dann bei der schlüsselübergabe nein zu freigängerkatzen sagen 🤷🏻‍♂️

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Ingariusudusus  05.04.2024, 15:59
@WorldOpen

Solange ihr das Eigentum des Vermieters nicht Beschädigt begeht ihr keine Straftat ... ihr dürft ja auch Deko am Balkon anbringen

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Krawallbotz  05.04.2024, 16:05
@WorldOpen

Sie sagen nein zu der Katzenleiter- nicht zu der Katze- das können sie nämlich gar nicht. Bitte verdrehe nicht die Fakten.

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Rendric  05.04.2024, 19:23
@frodobeutlin100

Aber selbstverständlich! Fluchtwege müssen Freigehalten werden. Und aus diesem Grund darf nichts im Treppenhaus stehen.

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