Rechtliche Wege/Möglichkeiten?
Hallo,
die Situation zu schildern wird etwas länger dauern:
Ich bin um 01.12.24 umgezogen. Für die neue Wohnung musste ich mir eine Küche organisieren und da habe ich Mitte November bei einem Versandhaus eine Küchenzeile bestellt, da die Lieferung, laut des Händlers ca. 2 Wochen betragen hätte. Bei Mediamarkt, habe ich dann den Rest wie Backofen, Spülmaschine und Waschmaschine bestellt. Alles hätte Anfang Dezember geliefert worden sein. Auch die die Küchenzeilen, die mit Hermes geliefert werden sollte. Mit wurde von Hermes eine Mail geschickt, in der ich mir den Termin und die Uhrzeit aussuchen durfe, also habe ich den angegebenen 05.12 genommen. Am gleichen Tag, wo die Lieferung hätte ankommen sollen, würde ich von Hermes angerufen, weil die nicht liefern konnten, da nicht alle Teile der Küche im Auslieferdepot angekommen sind und wenn das Teil ankommt wurden die mir einen neuen Liefertermin nennen. Seit dem 05.12 gab es nur noch Stress bezüglich der Lieferung. Ich habe ständig mit dem Kundenservice des Händlers telefonieren müssen. Jeder hat mir versprochen, dass sich drum gekümmert wird, dass die Küche zugestellt wird. Mindestens 15x musste ich mit dem Kundenservice telefonieren und nichts hat sich getan. Irgendwann ist selbst mir der Kragen geplatzt, sodass ich per Mail Fristen zur Erfüllung der Leistung gefordert habe, was nicht eingehalten wurde. Ich wollte dann irgenwann die Vertriebsleitung sprechen, da die Zustellung schon um 2 Monate verspätet war und im letzten Gespräch mit dem Kundenservice gesagt wurde, dass das fehlende Teil beim Hersteller bestellt wird und dann die Küche zugestellt werden würde und dann zeigen erneut 2 Wochen ins Land ohne resultat. Daraufhin erneut da angerufen, um zu erfragen was los ist und dann würde mir gesagt, dass mich die Fachleitung zurückruft. Bei dem Gespräch mit der Fachleitung kam heraus, dass die Bestellung des fehlenden Teils, nie bei dem Hersteller angekommen ist. Zwei Optionen wurden mir genannt. 1. Bestellung stornieren und komplett neu bestellen, sodass die Küche nach 2-3 Wochen dann komplett da wäre 2. Stornieren und vom Kauf zurücktreten mit einer Entschädigung in Form von einem 50€ Gutschein. Da ich dieses ganze hin und her nicht mehr mitmachen wollte, bin ich vom Kauf zurückgetreten. Die Rückerstattung des Betrages hat 1 Monat gebraucht, was ich auch schon sehr unangemessen fand. Nun habe ich eine Küchenzeilen direkt aus einem Möbelladen geholt und habe am Wochenende nun den Küchenaufbau gestartet, da machen wir den Geschirrspüler auf, welcher komplett verpackt in der Küche stand, da ja keine Küchenmöbel zum montieren vorhanden waren und dabei ist aufgefallen, dass sie einen Transportschaden unten hat und die Bodenwanne gesplittert ist. Da die Spülmaschine Anfang Dezember geliefert wurde ist, kann das laut Mediamarkt nicht mehr als Transportschaden aufgenommen werden und die Widerrufzeit ist natürlich auch Rum.
Was mache ich nun? Ich bin am Rande meiner Verzweiflung, weil durch diesen inkompetenten Betrieb nun solche Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Kann mir jemand sagen ob und wie ich da vorgehen kann?
2 Antworten
Da kannst du nichts mehr machen. Du hättest das Ding früher auspacken müssen.
also als 1. Du hast absolut recht, das alles ist total ärgerlich.
das Küchenhaus wo du die Küche bestellt hast- hat seine eigene Logistik versemmelt- das Hermes nichts liefern kann, was der Versender nicht hinstellt, ist logisch.
Wsa deine Geräte angeht- da liegt der fehler leider bei Dir und nicht bei der Inkompetenz irgend einer Firma.
Egal, was Du bestellst und bei Wem. Lieferung bis Bordsteinkante oder bis zur Haustür/Wohnungstür. Egal wo- jedesmal Unterschreibst Du den Empfang und die ordnungsgemäße Übergabe mit einer Unterschrift. Auf Transportschäden , hättet Ihr bei Übergabe achten müssen.
Stell dir mal Vor- du brauchst die Geräte nun nicht mehr und Verkaufst Sie. Du stellst dem Käufer die Maschine an seine Wohnungstür und Er, Unterschreibt die ordnungsgemäße Übergabe. Wie lange anch der Übergabe, bist Du bereit einen Transportschaden auf deine Kappe zu nehmen? 1 Tag ? oder über einen Monat- dachdem der neue Besitzer die Maschine von der Wohnungstür in der Wohung hatte.
Fazit: Leider musst Du dir in diesem Fall den Schuh anziehen- das war Deine/Eure Pflicht dadrauf zu achten- Ihr habt es sogar Unterschrieben.