Rechtliche Grundlage: Verwendung von Taschengeld im Kinderheim?

4 Antworten

Ja klar muss er die Brille bezahlen. Selbst wenn die Einrichtung vorschreibt, dass die Kinder günstige Modelle tragen sollen, muss er für diese Summe aufkommen. Zumal die Einrichtung gar nicht vorzuschreiben hat, ob die Kinder teure oder günstige Modelle zu tragen haben 🤔

Er ist verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Unabhängig von der Höhe des Taschengeldes... Und das finde ich auch richtig so. Man muss halt für seine Fehler gerade stehen.

Ich hab auch im Heim gelebt und spreche aus Erfahrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

soweit mir bekannt ist haben Heime selbst Haftpflicht sofern die dort untergebrachten Kinder einen Fremdschaden anrichten.

Wie es untereinander ist also wenn ein Kind einem anderen Schaden zufügt entzieht sich meiner Kentniss.

newcomer  02.05.2020, 13:58

Obwohl es eine interne nicht offizielle Regelung gibt, dass die Kinder im Heim nur "billige Kassenmodelle" tragen sollen, trug das Mädchen eine höherwertige Brille (ca. 125€). 

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hier ist das Problem dass es keine rechtliche Festlegung aller Rechte und Pflichten der Kinder gibt.
Hatte selbst Ärger mit Heimleitung die zwar Regeln hatten, diese aber weder ausgehängt noch schriftlich fixiert.
Somit drehte Heimleitung alles so dass es immer zum Nachteil des Kindes war.
Hier ist das Problem dass sie Hausrecht haben sprich tun und lassen können was ihnen gerade einfällt.

Es gibt eine Heimaufsicht die über all diesen Einrichtungen steht.
Ich müsste schauen ob ich diese Adresse wieder finde.
Wenn ihr mit Jugendamt gut zusammenarbeitet, könnt ihr euch auch dort beschweren.

Dies hatte ich reichlich genutzt sprich mit allen erdenklichen Schritten gegen dieses Heim mit Jugendamt vorgegangen bis Jugendamt anderes Heim genehmigt hatte.

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Hallo,

Nach dem Gesetz ist ein 12-jähriges Kind bereits deliktfähig. Damit kann es für Schäden in Anspruch genommen, die es verursacht hat. Hierfür ist nicht unbedingt Vorsatz erforderlich, sondern Fahrlässigkeit ist ebenso ausreichen. Fahrlässigkeit ist durch das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt definiert. Wenn der 12-jährige Betroffene hier die Sachbeschädigung fahrlässig herbeigeführt hat, so haftet er daher gemäß § 823 I BGB mit seinem eigenen Vermögen.

newcomer  02.05.2020, 14:05

mag ja sein dass er deliktfähig ist aber was ist wenn das Mädchen sich nicht an die Regel gehalten hat ein "billiges Kassenmodell" zu tragen.
Somit hat sie größeren Schaden in Kauf genommen.
Normalerweise müsste dann Junge nur billiges Kassenmodell ersetzen

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DerCaveman  02.05.2020, 15:52
@newcomer

Das ist nun wirklich voellig egal. Zerstoert wurde eine hoeherwertige Brille und eben keine billigere Kassenbrille.

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"Die Heimleiterin spricht in diesem Fall übrigens auch von Vorsatz. (Er wollte das Mädchen treffen und hat es in Kauf genommen, dass die Brille kaputt geht)."

So seh Ich das auch.

Das wären also 5 Monate kein Taschengeld!!!

Das es Ihm weh tut ist genau richtig. So lernt er daraus.

Aus pädagogischer Sicht kann ich aber sagen, dass hier Heimkinder ganz klar benachteiligt werden...

Wieso? Ich würde mein Kind ebenfals alles selber zahlen lassen , fals die Versicherung das nicht zahlen würde.

Ansonsten gilt hier https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

Und da man wie auch die Heimleiterin hier durchaus ausgehen kann , dass er weiß was er da tut, ist er zu Schadensersatz verpflichtet. Ein Gericht kann das durchaus anders sehen , ob man es aber darauf ankommen lassen will....

Fazit: Abzug vom Taschengeld ist korrekt. Da es Ihm Gesetztlich nichtmal zusteht kann man es jederzeit auch einfach Ohne Grund einbehalten.