Rechtliche Grundlage: Verwendung von Taschengeld im Kinderheim?

Schönen guten Tag liebe Community,

mein kleiner Bruder lebt seit über 5 Jahren in einem Kinderdorf und ist aktuell 12 Jahre alt. Leider gab es vor kurzem einen kleinen Vorfall:

Zwei Mädels saßen auf der Schaukel und mein Bruder wollte auch auf die Schaukel. Daraufhin schnappte er sich einen Fußball und wurf einem Mädchen ab. Dabei traf er Ihr ins Gesicht und Ihre Brille zerbrach dabei. Obwohl es eine interne nicht offizielle Regelung gibt, dass die Kinder im Heim nur "billige Kassenmodelle" tragen sollen, trug das Mädchen eine höherwertige Brille (ca. 125€). Mein Bruder wollte keineswegs die Brille zerstören! Die Private-Haftpflicht der Eltern zahlt den entstandenen Schaden nicht, da Eltern und Kind nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Auch scheint es keine "Haftpflicht-Versicherung" für das Kind zu geben.

Neben dem kompletten Schaden (125€) musste mein Bruder 3 Arbeitsstunden ableisten (gleichgesetzt mit körperliche Gewalt) und eine Entschuldigung an das Mädchen schreiben.

Ich habe mehrere Telefonate mit dem Heim geführt und im letzten Telefonat hieß es: Er habe mutwillig die Brille kaputt gemacht und müsse sodann den Schaden in voller Höhe bezahlen.

125 € sind für meinen Bruder eine Menge Geld. Er bekommt gerade einmal ca. 22€ im Monat Taschengeld. Das wären also 5 Monate kein Taschengeld!!!

Die Heimleiterin meinte zu mir, dass Ballspiele auf dem Spielplatz untersagt seien und das die Kinder diese Regel kennen. Ein anderer Erzieher aus seiner Gruppe kannte diese Regelung nicht und meinte, "jede Gruppe hat eigene Regeln". Auch meine jüngere Schwester kennt diese Regel nicht.

Die Heimleiterin spricht in diesem Fall übrigens auch von Vorsatz. (Er wollte das Mädchen treffen und hat es in Kauf genommen, dass die Brille kaputt geht).

Ich kenne meinen Bruder wirklich gut. Er ist zwar manchmal etwas stürmisch, aber mutwillig würde er nie etwas zerstören.

Nun zu meinen Fragen: Ist das soweit zulässig, einem 12-Jährigen 125€ vom Taschengeld abzuziehen? Taschengeld soll, soweit ich weiß, dem Kind zur freien Verfügung stehen. Außerdem liegt die Aufsichtpflicht bei den Erzieher/innen und die hätten es ggf. verhindern können.

Als Masterstudentin der Erziehungswissenschaften kenne ich hier die rechtliche Grundlage nicht so gut. Aus pädagogischer Sicht kann ich aber sagen, dass hier Heimkinder ganz klar benachteiligt werden und in diesem Fall die sozialen Disparitäten verstärkt werden. Auch litt mein kleiner Bruder erheblich darunter, sich mit dem Gedanken abzufinden, dass die Erzieher/innen sein Erspartes + das Taschengeld der nächsten Monate einbehalten werden.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich bin sehr gespannt :D

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Ja klar muss er die Brille bezahlen. Selbst wenn die Einrichtung vorschreibt, dass die Kinder günstige Modelle tragen sollen, muss er für diese Summe aufkommen. Zumal die Einrichtung gar nicht vorzuschreiben hat, ob die Kinder teure oder günstige Modelle zu tragen haben 🤔

Er ist verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Unabhängig von der Höhe des Taschengeldes... Und das finde ich auch richtig so. Man muss halt für seine Fehler gerade stehen.

Ich hab auch im Heim gelebt und spreche aus Erfahrung.

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