Rechtlich gültige Kommunikationswege

7 Antworten

WhatsApp, SMS, Facebook und co. sind rechtlich als Kommunikationswege nicht sicher. Der Vermieter kann in vielen Fällen daraus keine Rechtsfolge erreichen.

Sichere Kommunikationswege sind Briefpost (in Einzefällen zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein) und das persönliche Gespräch mit Zeugen.

Zu dem Problem: Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben, indem du ihn darauf hinweißt, das du nur über Briefpost erreichbar bist (Niemand ist rechtlich gezwungen, per Telefon, SMS oder Internet erreichbar zu sein.)Weise ihn darauf hin, daß du Mitteilungen per SMS usw. nicht mehr annimmst.

Bei Bedarf kannst du seine Telefonnummer auch sperren lassen.

Sofern gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist (§ 126 BGB), wird diese von keiner der genannten Kommunikationsformen erfüllt. Das klappt also nur für Sachen, wo die Textform reicht.

Allerdings ist der Absender bei der Nutzung dieser Kanäle im Zweifelsfall in der Pflicht nachzuweisen, dass Dich das entsprechende "Schreiben" erreicht hat. Bei WhatsApp und Facebook kann man afaik bestimmte Nutzer blocken, sodass deren Kontaktversuche gar nicht mehr möglich sind.

Ja, daher hab ich ja das Postfach. Aber er weigert sich.

Hat er dann Pech? ist es rechtlich gültig, wenn er mir SMS schickt? Auch die bisherigen, die ich als Beweismittel aufbewahre?

sperre doch einfach seine nummer und alle anrufe mit unterdrückter nummer. da passiert garnichts dann. der vermieter kann dich doch schriftlich erreichen.

Dann schreibe ihm, dass du ab jetzt nicht mehr per Handy erreichbar bist. Spätestens jetzt hat er Pech wenn er dir irgendwas via Handy an schickt.