Rechte und Pflichten bei Malerarbeiten einer beauftragten Firma

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Grundsätzlich, in diesem Fall, sind Auftraggeber, da ggf. die HV i.A: der/s Eigentümers und die ausführende Firma Vertragspartner. Diese schliessen einen Werkvertrag. Seitens der Auftragnehmer-Firma besteht nur Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Dieser wiederum haftet gegenüber dem Mieter.

Sind durch den Auftragnehmer Schäden bei Dritten, da dem Mieter entstanden haftet der Auftraggeber, da ggf. die HV oder der/die Eigentümer gegenüber dem Mieter.

Dann hätte der Eigentümer dem Mieter schriftlich mitteilen müssen, dass er dafür verantwortlich ist, seine Möbel abzudecken. Ansonsten ist die Malerfirma in der Pflicht - was eigentlich auch normal ist!

LonoMisa  16.07.2011, 12:13

Ein ausgebildeter Malergeselle wird selbs abdecken oder Bescheid sagen, daß da noch abgedeckt werden muß. Er kann doch nicht einfach drauflosarbeiten, so etwas geht beim Fachmann nicht!

jockl  16.07.2011, 12:18

Die Malerfirma hat mit dem Mieter nur soviel zu tun, als dass diese für den Auftraggeber beim Mieter tätig war.

Viele Antworten und manche haben keine Ahnung

Also ich arbeite als Maler und der Maler sorgt dafür, dass ALLES was i-wie beschmutzt werden kann abgedeckt wird (Möbel, Fußboden und was sonst so schmutzig werden könnte durch Farbspritzer etc.)

Ein Maler der NICHTS abdeckt ist kein guter Maler und wird wohl sowas nur aus Hobby machen Abkleben ist eig. das gleiche, um gerade Linien zu bekommen klebt man ab, nur wenige können sowas ohne Abkleben, aber so ist es eben ein sauberes Arbeiten

Wenn der Maler i-was kaputt macht, ne Vase, Tür oder sonstiges haftet die MALERFIRMA, für sowas sind die versichert ^^

Das ist eig. alles was du wissen musst

Faxendickehab 
Fragesteller
 16.07.2011, 12:31

ja super. Danke für deine Antwort!

Seehausen  16.07.2011, 12:53

Das ist sehr ehrenwert und entspricht den fachlichen Anforderungen guter Malerfirmen.

Das gilt aber nur, wenn eben eine solche gute Firma nach den Regeln der VOB ordnungsgemäß beauftragt wurde; bei den üblichen Schwarzarbeitern oder Einmannbetrieben wird das nicht gemacht und dann wird das kaum durchsetzbar sein!

MrPhotographer  16.07.2011, 13:07
@Seehausen

Ja das stimmt (: Ordentliche Malerfirmen verfahren immer nach VOB, aber wenn mans ich Leute aus MyHammer oder andere online Anbieter holt dann kann das nur in die Hose gehen

wossihei  31.12.2017, 18:33

nur, wie einigt man sich, wenn mehrere verschiedene Handwerker am Start waren (Klempner, Maler, Fliesenleger, Elektriker) und am Ende nicht wirklich feststellen kann, wer von allen einen Schaden verursacht hat?

Ob das Abkleben Pflicht der Malerfirma ist, steht hier nicht zur Diskussion. (davon unabhängig hat eine Malerfirma im Zuge Ihrer Vorarbeiten Möbel abzukleben, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen im Vertrag ausgeschlossen ist und in Eigenleistung übenommen werden soll. Weiterhin darf die Malerfirma die Arbeiten nicht beginnen, wenn die Möbel nicht abgeklebt worde wären. Die Malerfirma hätte die Aufforderung aussprechen müssen, dass die Möbel abgeklebt werden müssen)
Ihr Ansprechpartner ist einzg und allein Ihre Hausverwaltung, die den Auftrag vergeben hat. Die Hausverwaltung ist Vertragspartner der Malerfirma.

Wenden Sie sich bitte mit Ihren Ansprüchen an die Hausverwaltung.

Sofern nicht anders vereinbart oder darauf hingewiesen, sollte die saubere Arbeit von der Malerfirma durchgeführt werden, d.h. abkleben gefährterter Objekte und Spritzervermeidung durch Plane-Abdeckung.

Bei meinen beauftragten Malerarbeiten wurde dies immer mit der Firma abgeklärt und alle haben von sich aus die Abdeckungen durchgeführt, auch Besenrein nach Abschluß der Arbeiten.

Wenn die Hausverwaltung bzw. der Besitzer nichts dazu gesagt hat, erkundigen, ansonsten kann man davon ausgehen, das die Firma dafür zuständig ist, ist auch eigentlcih Standart

Faxendickehab 
Fragesteller
 16.07.2011, 11:56

gesagt wurde uns gar nichts. Aber nun sind vom Verputzen der Wand schon überall Spritzer und Flecken (auf Möbeln, auf Gegegnständen im offenen Bücherschrank, an 2 farbigen Tapeten u. auf dem Laminat)!