Müsste ich für die Reinigung des Balkons zahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was ist unter Außenfläche des Balkons zu verstehen? Die Fassade? Für die ist einzig und allein der Vermieter zuständig. Einzig dann wäre ein Mieter verantwortlich zu machen, wenn er die Verschmutzung absichtlich oder fahrlässig selbst herbei geführt hätte z. B. einen Eimer rote Farbe aus dem Fenster gekippt hätte, die dann an die Fassade geklatscht wäre. Ansonsten gehört die Fassade nicht zu deiner Mietsache.

Yandira 
Fragesteller
 24.06.2018, 15:55

Ja, die Außenfläche der Balkone gehört auch meiner Ansicht nach zur Fassade und gehört nicht zur Mietsache.

Der Eigentümer will es jetzt wohl so auslegen, dass sich die Außenflächen der Balkone verfärbt haben, weil das Moos nicht regelmäßig entfernt wurde.

Lotta1965  24.06.2018, 16:40
@Yandira

Ich kann mir nicht vorstellen, dass euer Balkongeländer derart von Moos überwuchert ist, dass es so großflächige Verunreinigungen an der Fassade verursacht hat. Dann hättest du es nämlich schon längst entfernt. Das ist doch ein fauler Versuch die Fassadenreinigung dem Mieter aufs Auge zu drücken.

Was denn nun...schwarze Verfärbung oder Moos. Wenn es Moos ist ensteht dieser nur durch naheliegende Bepflanzung. Dieser Moosansatz ist an den Außenflächen vom VM zu entfernen. Ist es eine schwarze Verfärbung, kann es Schimmel sein, welcher durch eine nicht intakte Bausubstanz entsteht. Auch dafür hat der VM aufzukommen.

Ein Mieter hat lediglich für die Reinigung der Flächen aufzukommen, welche er nutzt. In diesem Fall die Begehbarkeit des Balkons. Außenfassaden werden nicht genutzt und sind somit auch nicht vom Mieter zu reinigen.

Zum Schluss : ein Mieter zahlt nur die Wohnfläche, anteilig auch Balkon. Von diesen Mieteinnahmen kann der VM die Außenflächen reinigen, was vllt. alle 25 Jahre vorkommt. Diese Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden, da es nur eine Instandhaltung ( durch Mieteinnahmen ) ist. Eine Modernisierung ist somit ausgeschlossen.

..... nein, es sei denn, es wurde mietvertraglich vereinbart, was ich aber nicht glaube.

Dachpfannen muss ein Mieter auch nicht waschen.

Es ist wie bei der Außenseite von Fenstern oder Wohnungseingangstüren: Deren Reinigung, Streichen, Instandhaltung etc. ist Sache des Vermieters.