Rechte Mieter: Kehrwoche?

3 Antworten

Wenn weder im Vertrag, noch in Verbindung mit einer Hausordnung das Kehren mit deiner Zustimmung vereinbart wurde, auch nicht nachträglich, dann besteht auch keine vertragliche Pflicht für dich und der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen. Falls es eine Vereinbarung gibt, dann bist du bis zum Ende der Mietzeit dazu verpflichtet.

Mietrecht ist Individualrecht. Wir hier kennen aufgrund Deiner Informationen den schriftlichen Individualvertrag zwischen Deinem Vermieter und Dir nicht und können von daher keine Auskunft geben.

Im Nachhinein kann Viel bedeuten.

Warten Sie doch einfach mal ab, was weiter geschieht!