Rechte des mieters. Werde genötigt, was tun?
Mein vermieter war gerade bei mir und hat mir mitgeteilt das der die wohnung wegen eines kaufinteressenten morgen besichtigen will. Dies hab ich ihm aber aus gesundheitlichen gründen verboten. Jetzt hat er gedroht, falls ich nicht öffnen sollte das er die türe notfalls aufbricht. Ich habe mittlerweile wirklich Angst hier zu wohnen. Was soll ich tun? HILFE
7 Antworten
dein Vermieter soll sich gefälligst so 3-4 Tage vorher anmelden. Termin abstimmen.
Von heute auf morgen geht gar nicht.
Sollte er die Wohnung mit Schlüssel betreten so ist das Hausfriedensbruch und Strafbar.
Wenn du ein anderes Zylinderschloss hast, rein damit. Ohne deiner Erlaubnis darf der Vermieter keinen Schlüssel haben.
soll er nur, das ist ein Vertrauensbruch und berechtigt zur fristlosen Kündigung deinerseits.
Auch wenn das Haus verkauft wird, so wird der Mietvertrag übernommen.
Dies hab ich ihm aber aus gesundheitlichen gründen verboten.
Zu Unrecht: Der VM hat nach angemessener Ankündigung ein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB.
Selbstverständlich kauft der Interessent nicht die Katze im Sack und daher hast du diese Besichtigung zeitnah zu ermöglichen.
Ich kann deine Befürchtungen nachvollziehen, vom Erwerber wg. Eigenbedarf gekündigt zu werden. Dennoch schadet dir diese Haltung nur:
Zwar darf der VM nicht widerrechtlich eindringen, ohne das Gefahr im Verzug wäre, dich aber nach Weigerung mit aus Rechtsgrund Verzugsschaden kostenpflchtigem Bescheid zwingen, diese und weitere rechtzeitig angekündigte Besichtigungen mit Kaufinteressenten zu dulden.
G imager761
Das sehen die höchsten Richter hierzulande anders: In begründeten Fällen sind 24 Stunden Avis ausreichen, den Terminvorschlag zu beantworten.
Auch darf der Berechtigte Vertretung verlangen, wenn der M verhindert wäre.
Allerdings darf der Verpflichtete Störungen so gering wie möglich gestaltet wissen, etwa zwei feste Termine pro Wochen anbieten, an denen Gruppenbesichtigungen organisiert werden müssen.
Jetzt hat er gedroht, falls ich nicht öffnen sollte das er die türe notfalls aufbricht.
Heiße Luft. Wenn er zu solchen Mitteln greifen würde, ergreift doch jeder Kaufinteressent gleich die Flucht und will die Wohnung nicht mehr sehen. Sollte er das aber tatsächlich tun, dann ruf die Polizei. Wenn du die Möglichkeit hast, dann sorge dafür, dass du morgen nicht allein bist.
Ich glaube nicht, dass dein Vermieter die Tür aufbrechen wird. Der will verkaufen und nicht den Interessenten verprellen.
Ihn nicht reinlassen. Du musst eine Besichtigung dulden - aber mit angemessenem Vorlauf.
das problem dabei..er hat gedroht die tür aufzubrechen...
Ganz bestimmt....würdest du eine Wohnung bei jemandem mieten der vor dir zur Besichtigung erst mal die Tür eintritt ?
Und selbst wenn...dann nimmst du dir einen Anwalt, zeigst ihn an und ziehst auf seine Kosten erstmal ins Hotel.
Entweder eine leere Drohung oder der Vermieter hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Er hat solche Vorhaben rechtzeitig anzukündigen und muss Termine mit Dir absprechen.
Tür aufbrechen?
Das wäre Hausfriedensbruch.
Du öffnest morgen nicht die Tür und sagst ihm nochmal dass Du krank bist und er gehen soll.
Macht er Theater dann rufe die Polizei.
allerdings ist "von heute auf morgen" keine angemessene Ankündigung.