Rechte bei nicht liefern von Bestellungen?
Servus,
ich habe ein Problem mit einer Bestellung und möchte euch Fragen welche Rechte ich in dem Fall habe.
Am 15.12.2023 habe ich Eine Jacke für 199.90€ bestellt, da die rund 40% reduziert war und ich natürlich sofort zuschlagen musste. Jedoch habe ich 2 Monate lang weder ein Paket noch ein E-Mail bekommen. Am 03.02.2024 habe ich einfach so eine Sotrnierbestätigung erhalten ohne jegliche Begründung.
Dummerweise habe ich mich, da fast schon gefreut, weil es zu dem Zeitpunkt bessere Angebote gab. Daraufhin habe ich mir eine andere Jacke gekauft die 270€ statt 580€ gekostet hat. Ich warte immernoch auf meine Bestellung ohne jegliche Begründung. Weder telefonisch noch im Shop fühlt sich jemand schuldig/angesprochen und jeder schiebt den Schuld auf die Zentrale.
Ich fühle mich langsam verar*cht und glaube, dass die Firma sich einfach ein zinsloses Kredit bei den Kunden erschafft und das einfach nach Monaten grundlos zurückzahlt.
Was kann ich in dem Fall machen?
Hast du das Geld denn zurückbekommen?
Meinst du gerade oder nach der 1. stornierung?
Die bezahlung war mit einer Geschenkkarte und ich habe das Geld nach der 1. Stornierung gutgeschrieben bekommen.
Ich frage nur allgemein, ob die dir einfach Geld abgezogen haben, obwohl du das Produkt nie bekommen hast. Wenn sie es nicht liefern können, musst du ja das Geld zurück bekommen
Das Geld verdien die mir bestimmt auf die Karte zurückschrieben. Die frage ist ob das gesetzlich genügt. Wäre es nicht zu harmlos für 3.5Monate warten?
Naja, wenn man am Ende entweder das Produkt oder das Geld bekommt, liegt da keine Straftat vor. Auch wenn man lange warten musste
Danke für deine Antwort, wäre das ein Fall für die Wettbewerbsbehörde? Schließlich trickst die Firma mit Fake-Angeboten und bekommt da ein steuerfreies Kredit.
1 Antwort
Im Grunde genommen kannst du die Lieferung einklagen, denn du hast ein Angebot bekommen und hast dieses beauftragt (-> BGB)
Aber bis das verhandelt wird, bist du so alt, dass du die Jacke nicht mehr tragen willst.
Aller Wahrscheinlichkeit nach waren das Restbestände die dann einfach ausverkauft waren und der Web-Shop hat keine real-time-Anbindung an das Warenwirtschaftssystem der Firma. Die Jacke ist nicht mehr da und die Klage würde am Ende auf die Rückzahlung der Vorkasse hinauslaufen. Da das schon passiert ist, wird der Richter das nicht verhandeln und wenn überhaupt einen Vergleich vorschlagen, was bedeutet, dass du deine Anwaltskosten selber tragen musst.
Ärgere dich nicht weiter und 'lass den Unrat vorüber schwimmen'
Das wiederum ist leicht, da das Angebot 40% under dem EVP lag.
Damit ist noch kein Schaden entstanden.
Daraus kann ein Schaden entstanden sein - den gilt es dann zu begründen.
Interessant wäre dabei noch, ob da Sätze wie "Solange Vorrat reicht!" oder "Abverkauf" irgendwo standen. 🤔
Anyway: Es wäre der Rechtsweg zu beschreiten, der wohl ein Vielfaches des Streitwerts kosten dürfte. Schon alleine aus dem Grund sollte man sich den Schritt überlegen.
Weiterhin müsste man schon überzeugend darlegen, was für ein monetärer Verlust entstanden wäre, weil es nicht zur Auslieferung kam.
Dürfte im vorliegenden Fall zumindest knifflig werden.