Rechte bei nicht liefern von Bestellungen?

HarmonyZ  02.04.2024, 03:04

Hast du das Geld denn zurückbekommen?

anonym321384 
Fragesteller
 02.04.2024, 03:05

Meinst du gerade oder nach der 1. stornierung?

Die bezahlung war mit einer Geschenkkarte und ich habe das Geld nach der 1. Stornierung gutgeschrieben bekommen.

HarmonyZ  02.04.2024, 03:07

Ich frage nur allgemein, ob die dir einfach Geld abgezogen haben, obwohl du das Produkt nie bekommen hast. Wenn sie es nicht liefern können, musst du ja das Geld zurück bekommen

anonym321384 
Fragesteller
 02.04.2024, 03:08

Das Geld verdien die mir bestimmt auf die Karte zurückschrieben. Die frage ist ob das gesetzlich genügt. Wäre es nicht zu harmlos für 3.5Monate warten?

HarmonyZ  02.04.2024, 03:17

Naja, wenn man am Ende entweder das Produkt oder das Geld bekommt, liegt da keine Straftat vor. Auch wenn man lange warten musste

anonym321384 
Fragesteller
 02.04.2024, 03:25

Danke für deine Antwort, wäre das ein Fall für die Wettbewerbsbehörde? Schließlich trickst die Firma mit Fake-Angeboten und bekommt da ein steuerfreies Kredit.

1 Antwort

Im Grunde genommen kannst du die Lieferung einklagen, denn du hast ein Angebot bekommen und hast dieses beauftragt (-> BGB)

Aber bis das verhandelt wird, bist du so alt, dass du die Jacke nicht mehr tragen willst.

Aller Wahrscheinlichkeit nach waren das Restbestände die dann einfach ausverkauft waren und der Web-Shop hat keine real-time-Anbindung an das Warenwirtschaftssystem der Firma. Die Jacke ist nicht mehr da und die Klage würde am Ende auf die Rückzahlung der Vorkasse hinauslaufen. Da das schon passiert ist, wird der Richter das nicht verhandeln und wenn überhaupt einen Vergleich vorschlagen, was bedeutet, dass du deine Anwaltskosten selber tragen musst.

Ärgere dich nicht weiter und 'lass den Unrat vorüber schwimmen'

mchawk777  02.04.2024, 09:44
Da das schon passiert ist, wird der Richter das nicht verhandeln und wenn überhaupt einen Vergleich vorschlagen, was bedeutet, dass du deine Anwaltskosten selber tragen musst.

Weiterhin müsste man schon überzeugend darlegen, was für ein monetärer Verlust entstanden wäre, weil es nicht zur Auslieferung kam.
Dürfte im vorliegenden Fall zumindest knifflig werden.

1
mchawk777  03.04.2024, 09:49
@HansWurst45

Damit ist noch kein Schaden entstanden.
Daraus kann ein Schaden entstanden sein - den gilt es dann zu begründen.

Interessant wäre dabei noch, ob da Sätze wie "Solange Vorrat reicht!" oder "Abverkauf" irgendwo standen. 🤔

Anyway: Es wäre der Rechtsweg zu beschreiten, der wohl ein Vielfaches des Streitwerts kosten dürfte. Schon alleine aus dem Grund sollte man sich den Schritt überlegen.

0