Meine Ex ist von mir schwanger aber Verbietet mir jegliche Art?

8 Antworten

Finde raus, ob es wirklich dein Kind ist, wenn ja, dann beanspruche Sorgerecht, wenn sie so kindisch ist, kann sie sich nicht wirklich um das Kind kümmern

Es ist bekannt das sie sehr oft wechselnde Partner hat

also sollte erst einmal nach der Geburt des Zwerges überprüft werden, ob Du dessen biologischer Vater bist.

Wenn ja ... wäre die Vaterschaft anzuerkennen, nächster Schritt .... gemeinsames Sorgerecht vereinbaren / gerichtlich klären falls es nicht anders möglich ist .... gleiches gilt für das Umgangsrecht.

Jetzt kommt hinzu das sie weder ...wil noch das ich das Kind sehen darf später

das ! liegt nun einmal nicht in Ihrem Ermessen, denn es geht um das Wohl ! des Kindes und nicht die Missbefindlichkeiten einer uneinsichtigen Kindsmutter.

Viel Glück.

noch das ich das Kind sehen darf später

Doch, das darfst Du, das ist Dein Recht

Das Umgangsrecht lediger Väter

Der Mutter gegenüber fühlen sich ledige Väter dennoch oftmals machtlos. In vielen Fällen geht es nicht um das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für das Kind, sondern vielmehr um eine angemessene Regelung des Umgangs. Verweigert die Mutter den Umgang oder behindert diesen durch ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht aktiv, hat der Vater die Möglichkeit, sich an das Familienrecht zu wenden. Ein Familienrichter prüft dann den Fall und regelt den Umgang des Vaters mit dem Kind verbindlich. Geht es darum, den eigenen Nachwuchs zu sehen und einen regelmäßigen Kontakt zu pflegen, ist der ledige Vater also nicht zwingend auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen.

https://www.erbrecht-heute.de/familienrecht/ledige-vaeter-haben-ein-umgangsrecht/

Erstmal solltest du abklären, ob du überhaupt der Vater bist, wenn sie häufig wechselnde Partner hatte. Solltest du der Vater sein, musst du die Vaterschaft anerkennen und wirst unterhaltspflichtig. Ich würde auch noch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Das Kind vorenthalten kann sie dir nicht so einfach. Da muss schon sowas wie Kindeswohlgefährdung vorliegen

Sofern es wirklich dein Kind ist, hast du als Vater natürlich ein Umgangsrecht. Ich würde mich da mal bei ProFamilia oder einem Anwalt beraten lassen, was du für Möglichkeiten hast.

Deine Ex kann natürlich ihren Kontakt zu dir verweigern / aufs Minimum beschränken, ab der Geburt gehts aber ums Kindeswohl und dessen Rechte.